Wenn ich zu jemandem sage "schlag mich doch" und er schlägt mich wirklich, kann ich ihn dann trotzdem anzeigen?

5 Antworten

Wenn jemand "Schlag mich doch" sagt, meint er in aller Regel nicht wirklich, dass der andere ihn schlagen will. Das ist auch für den anderen erkennbar. Daher liegt ersichtlich keine Einwilligung gem. § 228 StGB vor.

Anders wäre es nur, wenn man "schlag mich doch" erkennbar als ernsthafte Aufforderung meint, z.B. um eine Schlägerei zu beginnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Anzeigen kannst du erstmal jeden.

Ob die Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ich denke eher, dass es in dem von dir beschriebenen Szenario auf den

Strafgesetzbuch (StGB) § 228 Einwilligung
Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

rausläuft.

Im Übrigen:

Paragrapf "gewollt ist gewollt"

What? :D

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

:D

Nein du hast ihn provoziert. Da hätte er stark bleiben müssen

Vor der Polizei und dem Richter sagt man nie die ganze Wahrheit, macht dein Gegenüber auch nicht 👍

und vor der Polizei sagt man am aller besten erstmal garnix

Grinzz  03.08.2019, 23:48

Ich stelle mir das Szenario gerade amüsiert vor. Der Anzeigenerstatter sitzt im Büro auf der Wache, schaut finster drein. Blut tropft unregelmäßig aus seiner Nase auf den hölzernen Tisch. Sagen will er aber nix, hat er ja so im Internet gelesen.

Es gibt Tipps im Netz, mit denen sollte man sich noch nicht einmal den Hintern abwischen...

RiddickBln  03.08.2019, 23:51
@Grinzz

Das sagst du bist du einmal ein paar Tausend Euro zahlen musst

Grinzz  03.08.2019, 23:53
@RiddickBln

Wieso sollte ich das müssen?

RiddickBln  03.08.2019, 23:55
@Grinzz

Wenn du dich wehrst und etwas falsches sagst zb

Grinzz  04.08.2019, 00:04
@RiddickBln

Du beschreibst einen netten Fall, der aber mit der hier gestellten Frage überhaupt nichts zu tun hat. Gar nichts. Null!

Schon die Beteiligungen sind gänzlich andere. In der obigen Frage geht es darum, dass der FS als Geschädigter Anzeige erstatten möchte. Du hingegen beschreibst einen Fall, in dem du selbst Beschuldigter bist.

Abgesehen davon, dass die dem Geschädigten zustehenden Rechte zur Verweigerung einer Aussage deutlich enger sind als die des Beschuldigten, geht deine Antwort an der Frage völlig vorbei. Auf die Frage wie morgen das Wetter in Berlin wird, bringt einem die Antwort "Avocados sind reif, wenn man sie mit einem Zahnstocher leicht anpicksen kann" schlicht gar nichts.

P.S. Ich kann dir versichern, ich weiß selbst ziemlich gut wann ich was zu wem sagen sollte oder eben nicht ;-)

Dommie1306  03.08.2019, 23:36

Was hat diese Antwort auch nur im entferntesten mit der Frage zu tun?

RiddickBln  03.08.2019, 23:38
@Dommie1306

Das würdest du verstehen wenn du bereits Erfahrungen mit Schlägereien und der netten Polizei gemacht hättest. Wayne

Dommie1306  04.08.2019, 10:05
@RiddickBln

Hab ich seit >10 Jahren aber alles cool...

nee, das kannst dann nicht anzeigen. :p

Grinzz  04.08.2019, 00:07

Das geht schon ;-)

Eine Anzeige ist ja erstmal nur die Mitteilung eines Sachverhaltes an die Strafverfolgungsbehörden - manchmal verbunden mit der Bitte den Sachverhalt rechtlich zu würdigen und/oder ein Verfahren zu betreiben. Aber anzeigen kann man erstmal alles :-)