Was passiert wenn ein 14 jähriger einen schlägt?
Ich habe mich schon öfter gefragt was strafrechtlich passieren würde wenn jemand auf mich oder auf ein Freund von mir so zuläuft und ich(14) denke er schlägt oder er hat schon irgendwas zum schlagen in der Hand aber noch nicht zu geschlagen hat. Ich ihn dann svhlagen und ihm vielleicht irgendetwas brechen würde? Also so als selbstverteidigung? Was würde da strafrechtlich passieren?
Und ich meine das ich mich frage ob es notwehr sein kann wenn ich als erstes schlage und der andere keine Waffe hat
6 Antworten
Jemanden zu schlagen und ihn dabei zu verletzen ist strafbar. Jede nicht unerhebliche Verletzung, also bereits ein blauer Fleck, erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Natürlich führt nicht jede kleine Prügelei zwischen Jugendliche zu einer Anzeige und einem Strafverfahren. Du solltest Dich aber nicht in trügerischer Sicherheit wägen. Ab 14 bist Du strafmündig. Der Gesetzgeber unterstellt dann, dass Du Dir Tragweite Deines Handelns bewusst bist, auch wenn die Tat zunächst noch entsprechend Deinem Entwicklungsstand entsprechend nach Jugendstrafrecht bewertet wird. Du siehst: hier steckt viel Ermessen drin. Wenn‘s doof läuft kann eine kleine Prügelei ganz schön unangenehme Folgen haben. Der Grund, sich nicht zu prügeln, sollte aber die Angst vor Strafe sein, sondern das Bewusstsein, dass es gefährlich ist. Jemand kann ein Leben lang wegen eines blöden Streits querschnittsgelähmt, blind oder taub werden, Kopfschmerzen oder Albträume haben. Es reicht, mit dem Kopf unglücklich aufzuprallen. Darum: Mache einen großen Bogen um solche Situationen. In Notwehr, dann wenn Dein eigenes Leben und Deine eigene Gesundheit in Gefahr sind und ein gegenwärtiger Angriff vorliegt, den Du nicht anders abwehren kannst, darfst Du selbst Gewalt anwenden. Aber nur soviel wie nötig. Da dies zu beurteilen im Nachhinein schwer ist und damit Befragungen durch die Polizei, Anwaltskosten, Gerichtstermine etc. verbunden sind, mein Tipp: Gehe solchen Situationen aus dem Weg, wo Du nur kannst.
Danke, alles gut ich war nich nie in eine Prügelei verwickelt habe mich es nur so für den Fall der Fälle gefragt
Ein Richter wird danach feststellen, ob die von dir begangene Körperverletzung durch Notwehr gedeckt ist.
Schlimmsten Falls jugendknast
Das würde im Fall der Fälle ein Gericht klären, wenn es zur Anzeige kommt.
Wenn man keine ruft, gibts keine Anzeige 🤷🏾♂️
Nein die einfache KV ist ein Antragsdelikt.
Wenn du mich verletzen würdest (was nicht vorkommen könnte), würde ich die Polizei rufen.
Jep, aber einen Arm zu brechen nicht.
Doch, auch das würde unter die einfache KV fallen.
Körperverletzung kommt immer zur Anzeige, das macht schon die Polizei von Amts wegen.