Darf man in einem Mehrfamilienhaus im gem8eteten Keller eine Küche einbauen?
Nachbarschaftskrieg ist doch was tolles ;)
Paar Fakten:
Mehrfamilienhaus 9 Parteien Hausverwaltung verwaltet
8 Wohnungen gehören einer Person
1 Wohnung ist eine Eigentumswohnung
Genau diese Partei macht ständig Probleme
Unteranderem haben sie eine Küche im Keller wo des öfteren übelst riechende Sachen zubereitet werden.
Ist eine Küche im Keller erlaubt (Brandschutz,...)?
Lg und thx
7 Antworten
Ich würde mal beim städtischen Bauamt nachfragen ob das erlaubt ist.
Es gibt da diverse Sachen die beachtet werden müssen, das steht zum Teil hier:
https://www.baumarkt.de/ratgeber/a/mit-einem-kellerausbau-zusaetzlichen-platz-schaffen/
Normalerweise bedarf dies dem Eigentümer des Hauses.
Wenn der Keller mit zur gekauften Eigentumswohnung gehört, also mit verkauft wurde, so ist das schwierig.
Auf jeden Fall aber sollte die Hausverwaltung und der Vermieter informiert werden.
Aufgrund des Brandschutzes ist es rechlich auch fraglich ob diese Nutzungsänderung eines Kellers erlaubt ist.
.... da kann aber etwas nicht stimmen, es wird kein Mehrfamilienhaus sein, sondern eine WEG.
Es wird auch keine Hausverwaltung geben, sondern einen Verwalter, so wie das Gesetz es vorsieht.
Die ET vereinbaren in der TE, was sie so dürfen und was nicht. Schaue also einfach in die Urkunde und in die Abgeschlossenheitserklärung und binde den Verwalter mit ein, wenn hier Verstöße festgestellt wurden.
Ergo: Es sind alles Eigentumswohnungen, da bin ich mir sicher.
Warm soll eine Küche nicht erlaubt sein?
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Was Du hier beschreibst, beschreibt noch lange nicht die detaillierten Umstände, wie das Haus beschaffen ist und wie die tatsächlichen Eigentums und Rechstverhältnisse sind. (Teilungserklärung?!)
Was hier zubereitet wird, ist eine ganz andere Frage und ob der Betreiber der Küche z. B. was gegen die üblen Gerüche unternehmen muss, sodass sie sich nicht im ganzen Keller oder gar im ganzen Haus verbreiten können.
So detailliert muss es ned sein da die vorigen antworten die Antwort schon liefern konnten. Danke denn9ch
Also ... 9 WE, wobei 8 WE einem Eigentümer gehören. Und der 9. Eigentümer ist nicht gewerblich ... nur um die Fakten mal abzuklären.
- Frage wäre m.E., ob es einen Beschluss gibt, der der 9. Partei die Installation einer Küche im Keller erlaubt ... was ich mal sehr bezweifle.
- Geruchsbelästigung muss nicht geduldet werden, da existiert auch kein Gewohnheitsrecht.
- Ob die Kellerräume die für die reguläre Nutzung erforderliche Höhe aufweisen ... auch zweifelhaft.
- Sollte im Keller Meth o.ä. gekocht werden ... erübrigt sich die Diskussion.
Was wäre die erforderliche Höhe und wie wo Paragrafen usw ?