Darf die Haustür in einem Mehrfamilienhaus abgeschlossen werden?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen in der zweiten von drei Etagen. Seit etwa einem Jahr schließt die Nachbarin unter mir jeden Abend gegen 21 Uhr die Eingangstür zu. Als ich sie darauf angesprochen habe, dass das wegen dem Brandschutz gefährlich ist, ist sie nicht darauf eingegangen und macht trotzdem weiter. Die Tür hat draußen nur einen Knauf, kann also von dort ohne Schlüssel nicht geöffnet werden. Innen befindet sich eine Klinke. Weiß jemand, ob es erlaubt ist, die Tür abzuschließen?
6 Antworten
Schaue mal was im Mietvertrag steht. Es gibt Mietverträge wo drin steht "zwischen 22 und 6 Uhr ist die Haustür abzuschließen". Bislang habe ich es aber kaum erlebt, dass sich tatsächlich jemand daran gehalten hat.
Selbst wenn es im Mietvertrag steht, ist das hinfällig. Die HAustür ist i.d.R. der einzige Ausgang aus dem Treppenhaus, damit ein Rettungsweg und darf nicht abgeschlossen werden. Steht in der BAuordnung des LAndes, z. B. http://www.feuerwehr-bruehl.de/index.php/buergerinfos/33-haustuer-abschliessen
In den BauO der Bundesländer steht, das Rettungswege nicht verschlossen sein dürfen. Da der Ausgang aus einem notwendigen Treppenraum in aller Regel ein Rettungsweg ist darf dieser auch nicht verschlossen sein. Das Haustüren abgeschlossen sein müssen ist ein alter Irrglaube. Auch ein Mietvertrag bzw. Hausordnung darf sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen. Wie soll man sonst in Notfall das Haus verlassen? Und nur die wenigsten denken in solch einer Situation an den Hausschlüssel. Einfach mal in der geltenden Gesetzen kundig machen und dann Eigentümer/Mieter fragen wie dem Gesetz genüge getan wird.
Einzige Ausnahme wäre der Einbau eines Panikschlosses das sich auch im abgeschlossenen Zustand von innen mit der Klinke öffnen lässt.
Gruß Nomex
Die Feuerwehr Berlin schreibt viel wenn der Tag lang ist, die haben in nihren Merkblättern auch noch Feuerwehrpläne in Schwarz/Weiß gefordert als die DIN lange entsprechende Farben festgelegt hat.
In der MBauO steht " Jeder notwendige Treppenraum muss einen unmittelbaren Ausgang ins Freie haben" Eine verschlossene Tür die nicht mit einem Handgriff zu öffnen ist würde ich nicht als unmittelbarer Ausgang bezeichnen.
Ist nicht erlaubt. Da von außen nicht geöffnet werden kann. Ich würde den Vermieter darauf hinweisen.
Es ist üblich das man abends die Aussentüren schliesst. Die Frage ist alerdings ob diese Tür im Brandfall als Fluchtweg deklariert ist. In diesem Fall muss man die Türe auch ohne Schlüssel von innen öffnen können.
Natürlich ist das erlaubt und auch üblich.
Bei manchen Türen ist so ein Teil drin, mit dem man die Tür dauerhaft offen halten kann, auch wenn sie zu ist. Wenn das Einbrecher mitkriegen, ist alles zu spät.
Dann sollte man den Vermieter darauf hinweisen. Hier hilft ein Panikschloss wie in Turnhallen.
Die Antwort ist zwar durchdacht, aber falsch.
"Die Hauseingangstür eines Wohngebäudes gar nicht die Funktion einer Notausgangstür, wie man sie aus Gewerbegebäuden oder öffentlichen Gebäuden kennt."
Merkblatt der Berliner Feuerwehr:
http://www.berliner-feuerwehr.de/fileadmin/bfw/dokumente/Download/VB/Faq\_VB/F\_verschlossene\_Hauseingangstuer.pdf