Habe ich ein Recht auf eine Waschmöglichkeit im Haus?
Ich wohne in einem Mietshaus mit 8 Parteien. 2 der Wohnungen wurden letztes Jahr renoviert und haben im Gegensatz zu den anderen 6 keinen Waschmaschinenanschluss mehr in der Wohnung. Beim Einzug wurde mir von einem Vertreter der Vermietungsgesellschaft zugesichert, dass der Keller demnächst auch reoviert werde und es dann dort eine Gemeinschaftswaschmaschine geben würde. In der Zeit, in der mir keine Möglichkeit zum Wäschewaschen zur Verfügung stand beantragte ich eine Mietminderung in Höhe von 10%, dieser wurde nach 2 monatigem Streit mit der Vermietungsgesellschaft schließlich zugestimmt. Vor kurzem wurde nun ein Paar Häuser weiter in einem anderen Mehrfamilienhaus, das von der selben Gesellschaft verwaltet wird, im Keller eine Waschmaschine und ein Trockner installiert. Mir wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass ich diese Gemeinschaftswaschmaschine benutzen könne und daher ab sofort wieder die volle Miete bezahlen müsste. Ist es zulässig, dass die Waschmöglichkeit nicht im gleichen Haus ist in dem ich wohne? Besonders dann, wenn die Installation der Waschmaschine eigentlich im Keller meines Hauses versprochen wurde und die Vermietung dies nun anscheinend nicht mehr plant?
2 Antworten
Was für n Blödsinn ist das denn. Niemand ist gezwungen und auch nicht zuzumuten mit seiner Dreckwäsche ein paar Häuser weiter zu ziehen um dort zu Waschen, da könnte jeder auch zum Waschsalon inne Stadt fahren.. Die Mietminderung bleibt natürlich bestehen..
Mir wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass ich diese Gemeinschaftswaschmaschine benutzen könne und daher ab sofort wieder die volle Miete bezahlen müsste.
Netter Versuch, mehr nicht :-)
Ist es zulässig, dass die Waschmöglichkeit nicht im gleichen Haus ist in dem ich wohne?
Nein. Und eine Mietminderung löst das Problem nun auch nicht, oder?
Der bauliche Zustand bei Anmietung und ein Blick in deinen Mietvertrag klärt, was du beanspruchen kannst.
War bei Mietbeginn ein WaMa-Anschluss vorhanden, durfte der der Renovierung nicht zum Opfer fallen und wäre erneut zu installieren.
Zogst du später ein, hast du grds. dann einen Rechtsanspruch darauf, WaMa und Trockner in deinen Mieträumen aufzustellen es sei denn, dies wäre mietvertraglich ausdrücklich untersagt und dafür ein Platz in einem Gemeinschaftsraum vorhanden.
Je nachdem fordert man den Vermieter daher schriftlich und zugangssicher (Einwurfeinschreiben) auf, "innerhalb von 14 tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens die Tauglichkeit der vertraglichen Gebrauchsüberlassug herzustellen" und a) "Installation eines Wasseranschlusses und Abflusses für eine Waschmaschine und zwei Steckdosen für den Betrieb eines Trockners mit ausreichender Absicherung, die einen gleichzeitigen Betrieb zulässt, in der Küche/Bad der angmieteten Wohnung vorzunehmen" bzw. b) "die zugesicherte Waschmöglichkeit und Trockner im Gemeinschaftsraum, die eine gereglete Nutzung an mindestens 2 Tagen der Woche zulässt, vorzunhemen."
Weiter:
"Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Fachbetrieb mit den erforderlichen Atrbeiten beauftragen, die nach Kostenvoranschlag erforderlichen Kosten vorschüssig einfordern und die verbleibenden Kosten gem. Rechnung mit der übernächsten Monatsmiete verrechen. Bis bleibt die Miete uinverändert um 10% gemindert."
So und nicht anders macht man seine Ansprüche geltend :-)
Viel Erfolg :-)
G imager761