Habe ich ein Recht auf eine Waschmöglichkeit im Haus?

2 Antworten

Was für n Blödsinn ist das denn. Niemand ist gezwungen und auch nicht zuzumuten mit seiner Dreckwäsche ein paar Häuser weiter zu ziehen um dort zu Waschen, da könnte jeder auch zum Waschsalon inne Stadt fahren.. Die Mietminderung bleibt natürlich bestehen..

Mir wurde nun schriftlich mitgeteilt, dass ich diese Gemeinschaftswaschmaschine benutzen könne und daher ab sofort wieder die volle Miete bezahlen müsste.

Netter Versuch, mehr nicht :-)

Ist es zulässig, dass die Waschmöglichkeit nicht im gleichen Haus ist in dem ich wohne?

Nein. Und eine Mietminderung löst das Problem nun auch nicht, oder?

Der bauliche Zustand bei Anmietung und ein Blick in deinen Mietvertrag klärt, was du beanspruchen kannst.

War bei Mietbeginn ein WaMa-Anschluss vorhanden, durfte der der Renovierung nicht zum Opfer fallen und wäre erneut zu installieren.

Zogst du später ein, hast du grds. dann einen Rechtsanspruch darauf, WaMa und Trockner in deinen Mieträumen aufzustellen es sei denn, dies wäre mietvertraglich ausdrücklich untersagt und dafür ein Platz in einem Gemeinschaftsraum vorhanden.

Je nachdem fordert man den Vermieter daher schriftlich und zugangssicher (Einwurfeinschreiben) auf, "innerhalb von 14 tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens die Tauglichkeit der vertraglichen Gebrauchsüberlassug herzustellen" und a) "Installation eines Wasseranschlusses und Abflusses für eine Waschmaschine und zwei Steckdosen für den Betrieb eines Trockners mit ausreichender Absicherung, die einen gleichzeitigen Betrieb zulässt, in der Küche/Bad der angmieteten Wohnung vorzunehmen" bzw. b) "die zugesicherte Waschmöglichkeit und Trockner im Gemeinschaftsraum, die eine gereglete Nutzung an mindestens 2 Tagen der Woche zulässt, vorzunhemen."

Weiter:

"Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Fachbetrieb mit den erforderlichen Atrbeiten beauftragen, die nach Kostenvoranschlag erforderlichen Kosten vorschüssig einfordern und die verbleibenden Kosten gem. Rechnung mit der übernächsten Monatsmiete verrechen. Bis bleibt die Miete uinverändert um 10% gemindert."

So und nicht anders macht man seine Ansprüche geltend :-)

Viel Erfolg :-)

G imager761