Darf man Fehler von Webseiten ausnutzen?

4 Antworten

Wenn jemand einen Straftatbestand dafür findet... Im finde im deutschen Strafrecht aktuell jedenfalls keinen. Für den Betrug (§ 263 StGB) dürfte es an der konkreten Täuschungshandlung fehlen, Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) dürfte den von dir beschriebenen Fall in der Regel vom Wortlaut her nicht erfassen.

Allerdings wird Betreiber einen dadurch möglicherweise geschlossenen Vertrag anfechten (§ 119 und § 120, ggf. auch § 123 BGB) -vermutlich erfolgreich- und etwaige gewährte Leistungen wieder zurückfordern (§ 812 ff. BGB).

Bezieht sich nur auf bundesdeutsches Strafrecht, in anderen Ländern kann es anders aussehen.

sage ihnen das du einen fehler endeckt hast aber es erst sagst wenn du dafür etwas bekommst😂spaß nein sag es einfach, eventuell bekommst du echt was

Sharj  12.01.2022, 16:01

Man kann echt etwas dafür bekommen. Ich betreibe dies seit fünf Jahren als Hobby. Suche nach Problemen auf Websites, Fake Shops, Spam Seiten und andere Betrügereien im Internet.

Dabei habe ich als Dank immer wieder Geschenke, Blumen, Gutscheine, Einladung zum Essen etc. erhalten. Durch mein Hobby schaffte ich es in mehrere Zeitungsartikel, wurde von Journalisten kontaktiert, auf einer Website im "Responsible Vulnerability Disclosure Program" findet man meinen Namen in der Hall of Fame.

IT Security Center geben mir Tipps und Links zu einschlägigen Artikeln, ich habe dabei soviel gelernt, ohne für einen Kurs zu bezahlen.

Dabei hatte ich Kontakt von Amerika bis Australien, von grossen internationalen Firmen, Universitäten, Regierungen und auch kleinen Firmen.

Es ist spannend, was man dabei alles erreichen kann.

Die Korrektur solcher Fehler und das Aufdecken von Betrügereien im Internet hilft nicht nur den Website Inhaber, sondern auch den Anwender.

Genfrow  12.01.2022, 16:47
@Sharj

Dann weiß ich ja an wen ich mich wenden werde :)

Grundsätzlich kann der Besitzer nichts dafür das ein Fehler entsteht und muss für Fehler aufkommen.

Wenn du das aber ausnutzt ist es ein anderer Sachverhalt. (Denke ich)

Wenn ein Tresor unsicher gemacht ist, kann man ihn nicht einfach aufsprengen. Mit der Begründung der Besitzer hat ihn zu unsicher gemacht.

Deshalb glaube ich: Das Eindringen und Ausnutzen von Lücken zum Eigenen Vorteil ist meist nicht erlaubt.

Bin aber kein Jurist. Deshalb müsste das jemand bestätigen.

Lucbob 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 01:48

Ist ein sehr gutes Argument, mit dem Tresor! Inwiefern das aber vergleichbar ist zwischen Realität und dem Internet, weiß ich nicht, schlussendlich ist es ja auch so, dass wenn man eine Gesetzeslücke finden sollte, nicht bestraft werden kann, da es eben in dieser „Grau-Zone“ liegt und ein ungeschriebenes Gesetz ist.

So könnte ich mir das erklären. Eventuell wäre ich da eher bei einem Anwalt besser aufgehoben, als hier im Forum, jedoch ist das ganz gut mal sich Meinungen anderer anzuhören.

Schlussendlich wäre glaub ich hier um eine Frage beantwortet zu bekommen ein Anwalt auch nicht dem Geld wert, weil man erstmal so eine Lücke finden müsste. :)

Selbstverständlich ist das dann Betrugsversuch und das kann dir Strafanzeigen und mehr einbringen.

Also denk nicht mal über so einen Mist nach

dBusinesscoach  11.01.2022, 01:31

Wo ist die Täuschung durch den Anwender?