Dürfen Lehrer Schülern ihre (Hosen-)Taschen nach Betrugsversuch durchsuchen?
Also, jemand aus meinem Freundeskreis wurde letztens beim Betrügen in einer Klassenarbeit erwischt, daraufhin steckte er das Betrugsmittel, in dem Fall der "Spicker", reflexartig in seine Hosentasche. Anschließend forderte die Lehrerin diesen auf, ihn "her zu geben", mein Freund erwiederte mit "nein, ich habe garnichts", er bekam daraufhin eine 6 in der Arbeit, aber nehmen wir mal an, die Lehrerin wäre körperlich geworden, und hätte versucht, in die Tasche zu fassen, wäre das verboten (und würde somit unter das Persönlichkeitsrecht fallen)?
Lieben Gruß
6 Antworten
Der Lehrer dürfte in diesem Fall nicht "körperlich" werden. Er braucht es auch nicht. Er hat ja den Betrugsversuch gesehen und seine Zeugenaussage hätte hinreichend Gewicht, um die entsprechende Maßregelung rechtsgültig zu verwirklichen.
Hallo.
Das hätte ein Männl. Lehrer bei Jungs gedurft. Bei Mädchen eine Lehrerin.
Laut AGB in Niedersachsen. Auch nach 'Schulträger.
Nein das dürfte sie nicht.
Die Lehrerin hat den spicker aber schon gesehen und richtig gehandelt.
Nur die Polente hat das recht dich zu durchsuchen, Körperlich nur bei hinreichenden verdacht.
Nein. Um eine durchsuchung zu erwirken, hätte sie die Polizei rufen müssen. Aber wozu? Sie hat das Spicken gesehen, 6, setzen, fertig.