Laden schließt vor offiziellen Öffnungszeiten
Hallo,
Ich hab folgendes Problem:
Mein Chef hat auf Grund seiner eigenen Freizeigestalltung schon öffters den Laden früher geschlossen.
Muss ich diese Zeit abarbeiten?
Gruß
5 Antworten
Wenn Du einen Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Stundenzahl hast, muss Dein Chef Dich auch diese Stunden beschäftigen und bezahlen.
Wenn er seine Freizeit genießen möchte und das Geschäft früher schließt, muss er Dir für die Zeit die Dir dann fehlen würde eine (zumutbare) Arbeit zuweisen oder Dich bezahlen ohne dass Du arbeitest.
Wenn Du klar und deutlich sagst, dass Du arbeiten möchtest, der Chef Dich aber nicht lässt, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Das bedeutet, er muss Dich bezahlen als hättest Du gearbeitet. Er darf Dir dann weder Minusstunden schreiben noch Dich die Zeit nacharbeiten lassen.
Denkbar wäre auch eine Regelung, nach welcher Überstunden nach Weisung abzufeiern sind.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier um das Gegenteil. Der AN hat durch die zu frühen Schließzeiten zu wenig Stunden. Außerdem muss der AG geänderte Arbeitszeiten früh genug (mindestens 4 Tage im voraus) bekanntgeben und kann nicht einfach von jetzt auf gleich den Laden zumachen.
ja, klar. Es gibt in einem Laden doch auch andere Arbeiten, als nur Kunden zu bedienen.
Da wo ich arbeite (als Auszubildender, in einer Autowerkstatt) ist es so, dass wir wenn wir mal nichts mehr zu tun haben bis zu einer Stunde eher nach Hause dürfen. Aber wenn es dann wieder viel zu tun gibt (meistens von Sommer auf Winterpneu und andersrum) machen wir dann mal etwas länger oder am Samstag.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Warum fragst Du nicht einfach Deinen Chef?
Warum redest Du mit ihm nicht generell darüber?
Hier wird wohl keiner wissen wie sich Dein Chef das vorstellt.
wenn er früher schluss macht, dann hast du doch auch früher schluss?
natürlich musst du auf deine stunden kommen.. ist doch klar?
im klartext, wenn der chef beschlie0ßst den laden um eins statt sechs dicht zu machen muss ich das später abarbeiten weil er früher schluss macht? Der Laden ist ja komplett dicht...
du hast doch dann auch frei?????
ya hab ich, will ich aber nciht!
dann musst du dir wohl nen andren job suchen....
Annahmeverzug stimmt wohl, aber es läuft letztendlich auf eine vom Arbeitgeber zu vertretende Unmöglichkeit hinaus.
Letztlich ist die Frage, in welchen Einheiten die Arbeitsleistung geschuldet wird. Sind es z.B. 8 Stunden am Tag, dann siehe oben.
Sind es 40 Stunden in der Woche, kann Cheffe unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes die Stunden innerhalb der Woche frei verteilen. Denkbar wäre auch eine Regelung, nach welcher Überstunden nach Weisung abzufeiern sind.