Darf man einen Pass als "Pfand" für Schulden einbehalten?
Folgender Sachverhalt:
Ich bin vor 6 Monaten umgezogen. Da ich das geld für die Umzugsfirma nicht hatte, habe ich mit denen vereinbart, dass ich ihm meinen Pass als Pfand gebe, bis ich bezahlen kann. Mein damaliger Arbeitgeber, für den ich auch umgezogen bin, musste schliessen und ich konnte inzwischen auch die Kosten für die Umzugsfirma nicht bezahlen. Nun es ist so, dass ich einen neuen Job in Übersee bekommen kann. Dazu brauch ich aber natürlich meinen Pass. Ich habe nun Kontakt mit der Umzugsfirma aufgenommen, um eine Lösung zu finden. Allerdings ist er nicht mehr gesprächsbereit (kann ich ja irgendwie verstehen). Er will den Pass nicht raus geben. Meine Frage nun, ob er überhaupt meinen Pass behalten darf. Bitte nicht falsch verstehen, ich will meine Schulden bezahlen, aber ohne neuen Job ist das unmöglich.
14 Antworten
Nur hoheitliche Behörden, also Ämter, Polizei, Grenzschutz, etc. dürfen einen Pass einziehen bzw. einbehalten. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber deinen Pass nicht rausgibt, macht er sich strafbar. Vielleicht ist ihm das nicht bewußt, daher solltest Du ihn darauf hinweisen. Sollte er dann immer noch kein Einsehen haben, gehst du am besten zur Polizei und meldest die Sache. Du bist hier eindeutig im Recht. Viel Erfolg !!!
Da würde ich mir einen Termin bei der Verbraucherberatung deiner Stadt holen: die haben auch Juristen da und können dir auch bei Umschuldungen und Krediten raten und das kostenlos!
Du kannst einen neuen Pass beantragen. Der kostet dich erstmal weniger als die Schulden und dann kannst du sie zurückzahlen ;-)
richtig, deshalb ist da ggf. Ärger vorprogrammiert oder es muss gezahlt werden
Gezahlt werden muss so oder so...
So ist es. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
nur mit einer verlustmeldung von der polizei gibts nen neuen RP
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben
http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Am besten ist es schriftlich die Herausgabe zu verlangen und die Behörde von diesem Schreiben zu informieren. Wenn man dann noch eine Erklärung haben will, ob der verwarte Ausweis noch da ist, oder irgendwie beseitigt wurde, dann teilt man mit, dass man Schadensersatz fordern wird, um einen neuen Ausweis zu beantragen.
Und die Behörde wird es nicht zulassen, dass der Ausweis einbehalten wird, der Eingentümer dieses Passes ist meistens der Staat.
und dann nimmst du den pass und trittst deinen neuen job in "übersee" an und der schuldner guckt in die röhre?
was ist dir lieber? der übergibt an seine forderung an ein inkasso und du wirst deines lebens nicht mehr froh (auch in übersee) oder du zahlst endlich deine schulden... du findest schon 1 weg, wenn du willst..............
Inkassobüros gähn.
Zahnlose Tiger
Oder er kann seinen Pass zurückfordern, der darf nämlich nur von offiziellen Behörden einbehalten werden.