Einen Gegenstand als Pfand einbehalten?
Hallo zusammen,
darf ich rein rechtlich gesehen einen Gegenstand als Pfand einbehalten, wenn mir ein Freund Geld schuldet? Dieser Gegenstand hat mit der eigentliche Sache nichts zu tun und war nie Bestand der Vereinbarung.
Vielen Dank!
Gruß Anomx
4 Antworten
So, wie du das schilderst, darst du das nicht - ein Rechtsverstoß, das Geld wurde nicht zurück gezahlt - darf nicht mit einem anderen Rechtsverstoß beantwortet werden. Das wäre unzulässige Selbstjustiz. Wenn es wirklich ein Freund ist, wirst du dich mit ihm auf Freundesbasis einigen.
Wenn das Pfand bei der Geldübergabe gegeben wurde. Dann hat der Pfandnehmer die Pflicht, das Pfand ordnungsgemäß zu VERWAHREN, aber nicht zu Nutzen.
Das darfst du nicht. Der Gegenstand ist Eigentum deines Freundes und er bestimmt, was mit seinem Eigentum zu geschehen hat. Aber vielleicht lässt er sich auf eine entsprechende "Vertragsänderung" ein.
Wenn es nicht teil der vereinbarung (der Leihe) war ist es Diebstahl