Darf ich ein Pfand einbehalten wenn jemand seine Schulden nicht bezahlt?
Ich bekomme von einem einst guten Freund noch Geld. Leider ist der Kerl so abgerutscht daß er einfach nichts hat. Schenken will ich ihm das Geld aber auch nicht.. seine eingelagerten Sachen holt er auch nicht ab, trotz etlicher Aufforderungen unsererseits
nun ist mein Gedanke, von seinen Sachen die hier noch stehen, ein Pfand einzubehalten
er ist so dreißt, uns das Geld nicht zurückzugeben, weil wir genug Geld hätten und darauf nicht angewiesen wären. ( was nicht stimmt, wir sind auch keine dukatenscheisser)
Ich will ihm auch keinen Grund geben uns noch in Regress nehmen zu können.
was tun sprach Zeus 🥴
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7 Antworten
Guten Tag,
einfach so ein Pfand einbehalten nicht korrekt. Diese Maßnahme sollte einen schriftlichen Hintergrund erhalten zur eigenen Ansicherung.
Er sollte damit die Gelegenheit bekommen sich dazu zu äußern. Evtl. auch ein persönliches Gespräch nutzen um Klarheiten zu schaffen.
So sieht´s mau aus. Hast Du denn eine schriftliche Vereinbarung über Betrag X?
Neee, leider nicht, nur mein Mann als Zeuge.. weil er uns beide angepumt hat
Schade, wie hoch war denn der Betrag? Evtl. doch mal einen RA aufsuchen!?
nun ist mein Gedanke, von seinen Sachen die hier noch stehen, ein Pfand einzubehalten
Absolut No Go. Das käme dem Straftatbestand der Unterschlagung gleich. So etwas wie ein Unternehmerpfandrecht gibt es bei Privatleuten nicht. Einzig und allein ein Gericht darf Pfändungsmaßnahmen anordnen, und den Gerichtsvollzieher schicken.
Für ein Paar Euro kannst Du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das ist der legale Weg, um an deine Kohle zu kommen.
Und was ist z.B. mit dem Vermieterpfandrecht?
Bist Du Vermieter? Stammen die Forderungen aus einem Mietverhältnis?
Darum geht es nicht.
Es geht darum, daß Du von vornherein jegliches Pfandrecht negierst.
Und das stimmt nicht.
Ich habe geschrieben zwischen Privatleuten und nicht zwischen Unternehmer und Privatleuten.
Als Vermieter bist Du nicht zwangsweise ein Unternehmer.
Es gibt weit mehr Privatvermieter, als Mietunternehmen.
Trotzdem sprechen wir ganz klar weder von einem Mietverhältnis noch von z.B. einer nicht bezahlten Autoreparatur in einer Werkstatt. Eindeutig geht es hier um geliehenes, nicht zurückgezahltes Geld unter Privatpersonen. Bitte nichts daraus ableiten, was nicht die Frage betrifft.
Ich habe eindeutig geschrieben, ohne irgendeinen Zweifel aufkommen zu lassen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es nicht darum geht, ob es sich hier um Mieter und Vermieter handelt.
Es geht einzig und allein darum und das hatte ich ebenfalls schon geschrieben, daß Du jegliches Privatpfandrecht negierst.
Und nochmal: Das ist falsch.
Herrje, nun rede doch nicht ständig um den heißen Brei herum. Du hast einen Fehler gemacht, wie er jedem geschehen kann, und ich habe dich darauf hingewiesen.
Keine Ahnung, weshalb Du so ein Aufhebens darum machen mußt.
Nein, er hat Sachen aus einem Umzug bei uns untergestellt. Er kam immer mal an und hat uns angepumt , aber so überzeugend daß wir ihm alles glaubten
Es geht einzig und allein darum und das hatte ich ebenfalls schon geschrieben, daß Du jegliches Privatpfandrecht negierst.
Das habe ich nicht, wenn Du richtig liest habe ich in meiner Antwort auf das Unternehmerpfandrecht hingewiesen. In diesem Fall gibt es ganz klar kein Pfandrecht in Form von Selbstjustiz, eindeutig, ohne Wenn und Aber.
Wenn Du meinst.
Es wäre so einfach gewesen und hätte überhaupt kein Problem dargestellt.
Aber wenn Du deinen Dickkopf unbedingt durchsetzen willst, dann mach mal.
Jeder, der diese Kommentare liest, wird, ebenso wie ich, nur noch den Kopf schütteln über deine Beratungsresistenz.
Das ist das Problem bei diesen Leuten.
Sie sind überaus geschickt mit Ausreden.
Und als Mensch, der an das Gute im Anderen glaubt, will man ihm auch nichts Böses unterstellen.
Leider liegt man da oftmals falsch.
Wir kennen ihn schon seit Jahrzehnten, sein Alkoholproblem hat er geschickt verborgen. Iwa kam ich dahinter. Haben ihn schon mal zur Bank begleitet, mit etwas Erfolg. Trotzdem schuldet er uns noch Geld. Ich ärgere mich total daß ich immer wieder auf ihn reinfiel
Da bist Du nicht der Erste.
Lieber werter Herr LeChuck, ich habe zwar nicht gerne das letzte Wort, weil ich mich meist an das Sprichwort halte: "Der Klügere gibt nach". Aber in dem Falle mache ich mal darauf aufmerksam, das ich seit nunmehr fast 40 Jahren einen Beruf ausübe, bei dem hier verlangtes Wissen zum Grundwissen gehört. Auf Wiedersehen.
Ach, ich gebs auf, der Klügere gibt doch eben nach...ich habe es oft genug betont das hier in diesem Fall ganz und gar kein Unternehmerpfandrecht oder, weil Du das Wort irgendwo gelesen hast, auch kein Mietpfandrecht greift. Wenn ich in meinem Beruf immer in Sachlagen etwas hineininterpretieren würde, was da nicht hin gehört, würde, meine Klienten Jahre auf ihre Dienstleistungen warten.
Jaja...
Mehr fälltdir nicht mehr ein? Sehr gut...auf Wiedersehen.
Jaja...
Die Sache ist nicht ganz so einfach, wie sie erscheint.
Ein Pfandrecht besteht nicht, aber Du kannst dich wegen der bestehenden Schulden auf ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB berufen. Allerdings mußt Du für die Schulden (und sie etwaig begründende Absprachen) Beweise im Streit vorbringen können.
Droht er dann, was wahrscheinlich ist, mit einer Anzeige wegen Diebstahls, kannst Du beruhigt sein, denn Du hast ohnehin keinen dauernden Enteignungswillen (relevant bei § 242 StGB).
Allerdings, und ich weise explizit darauf hin, ersetzt eine Antwort hier keine anwaltliche Beratung.
Ich erhebe keinen Anspruch auf Rechtssicherheit, da ich als Laie auch gar nicht rechtlich beraten darf.
Danke, hab ich gleich mal gegoogelt, aber ich verstehe nicht einen Satz, wie das gemeint ist 🥴🥴
Habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt?
Sorry.
Was genau verstehst Du denn nicht? Evtl. können wir dem zusammen abhelfen.
Ich verstehe den ganzen Gesetzestext in seinem Kontext nicht... Amtsdeutsch eben 🥴
solchen leuten kannst du nur mit "schwerem geschütz" beikommen, die zahlen erst, wenn der gerichtsvollzieher kommt und pfändung droht.
ohne so einen beschluß darfst du das bei dir eingelagerte eigentum des typen nicht verwerten oder verkaufen. aber wenn die sachen einen gewissen wert haben, dann hast du gute chancen.
also ziehe erst ein einfaches und dann das gerichtliche mahnverfahren durch, die mehrkosten muss der säumige schuldner obendrein tragen.
Der Knackpunkt wird sein, dass es wahrscheinlich keinen Nachweis über das "Darlehen" gibt. Wer macht schon einen Vertrag, wenn er einem Bekannten ein paar Euro leiht. Und ohne einen solchen Nachweis, kommt man vor Gericht nicht weit.
Nein kein Schriftstück, nur meinen Mann
also "lehrgeld" bezahlen und den spruch "bei geld hört die freundschaft auf" ernst nehmen.
Ne... und der lacht sich eins ins Fäustchen 😡
das kommt jetzt drauf an, wie ihr da seht. Korrekt in jedem Fall, da dies ja konkret bei euch steht: er bekommt Einschreiben mit Rü+ckschein, dass er bis (großzügiges Datum) folgende Sachen abzuholen hat (genau auflisten), asnsonsten entsorgt ihr diese auf eure Kosten.
Wenn er kein Geld hat, wird er sich ganz sicher keinen Anwalt nehmen. Wenn ihr nichts schriftliches habt, ist euer Geld verloren, denn es kann nichts nachgewiesen werden.
Wenn er die Sachen tatsächlich abholt, lasst euch das schriftlich geben, dass er sie abgeholt hat! Wenn er kommt, könnt ihr im immer noch die Liste vorlegen unter Abzug der Teile, die ihr wegen der Schulden euch überläßt.
Aber alles schriftlich, sonst seid ihr die Dummen.
Er verspricht Himmel und Erde, hält nichts von alle dem ein, Alkoholiker
neulich hat er mich garnicht erst rein gelassen in seine Wohnung