Gewerbe aufgelöst im Gewerbegebiet - darf ich weiter wohnen?
Hallo zusammen,
wir haben vor 6 Jahren ein Haus inkl. Betriebsleiterwohnung in einem Gewerbegebiet gebaut. Wir hatten vor, dort 50/50 teilgewerblich, also neben dem Hauptjob als Angestellter, zu fungieren und uns nach und nach aus dem Angestellten-Dasein zurück zu ziehen, um uns mehr und mehr in die Selbständigkeit zu begeben. Leider ist nun alles genau in die andere Richtung gelaufen und wir mussten unser Gewerbe aufgeben (Wirtschftskrise sei Dank). Jetzt stellt sich uns die Frage, in wieweit wir in dem Gewerbegebiet "verpflichtet" sind, einen Betrieb aufrecht zu erhalten? Was kann passieren, wenn wir uns keine neue Idee für ein Gewerbe "aus den Fingern saugen"? Müssen wir das Haus nun abreißen und uns wieder eine Wohnung suchen??? Müssen wir das beim Bauamt melden/angeben?
Ich freue mich, wenn sich jemand damit auskennt und eine Antwort weiß.
1 Antwort
- Du musst nichts abreißen.
- Du als Grundstückseigentümer musst auch nicht umziehen.
- Wenn die eine Wohnung im Rahmen des Gewerbebetriebes errichtet wurde, ist alles OK. Du darfst sie nur nicht vermieten, denn das wäre eine Zweckentfremdung.
- Die gewerblichen Bauten sind doch wohl noch vorhanden. Daher ist die Wohnnutzung nur untergeordnet. Niemand kann dich zwingen, in den gewerblichen Bauten auch ein Gewerbe zu betreiben.
Ich kann dir viel zum Gewerberecht und einiges zum Baurecht sagen, zum Steuerrecht allerdings wenig...
Ich gehe aber davon aus, dass deine Gewerbeflächen ja nicht an Wert verloren haben, nur weil derzeit dort kein Gewerbe betrieben wird. Es bleiben doch Gewerbeflächen.
super, vielen Dank erstmal. Das beruhigt natürlich. Wir haben aktuell eine Aufforderung zur "Einheitswertfeststellung" vom FA erhalten. Dies wird wohl alle 5 Jahre durchgeführt, wenn ich recht informiert bin. Sollen wir diese nun einfach so ausfüllen, wie es aktuell nun mal ist (0% Gewerbe), oder müsste das vorher irgendwo "gemeldet" werden (Bauamt, etc.) ??