Gewerbe aufgelöst im Gewerbegebiet - darf ich weiter wohnen?

1 Antwort

  • Du musst nichts abreißen.
  • Du als Grundstückseigentümer musst auch nicht umziehen.
  • Wenn die eine Wohnung im Rahmen des Gewerbebetriebes errichtet wurde, ist alles OK. Du darfst sie nur nicht vermieten, denn das wäre eine Zweckentfremdung.
  • Die gewerblichen Bauten sind doch wohl noch vorhanden. Daher ist die Wohnnutzung nur untergeordnet. Niemand kann dich zwingen, in den gewerblichen Bauten auch ein Gewerbe zu betreiben.
guudefraage1 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 11:30

super, vielen Dank erstmal. Das beruhigt natürlich. Wir haben aktuell eine Aufforderung zur "Einheitswertfeststellung" vom FA erhalten. Dies wird wohl alle 5 Jahre durchgeführt, wenn ich recht informiert bin. Sollen wir diese nun einfach so ausfüllen, wie es aktuell nun mal ist (0% Gewerbe), oder müsste das vorher irgendwo "gemeldet" werden (Bauamt, etc.) ??

Geochelone  02.10.2014, 06:35
@guudefraage1

Ich kann dir viel zum Gewerberecht und einiges zum Baurecht sagen, zum Steuerrecht allerdings wenig...

Ich gehe aber davon aus, dass deine Gewerbeflächen ja nicht an Wert verloren haben, nur weil derzeit dort kein Gewerbe betrieben wird. Es bleiben doch Gewerbeflächen.