Darf man das Zuflussprinzip vom Jobcenter ausnutzen?
Hallo,
ein Bekannter von mir ist momentan ALG2-Bezieher, wird aber am 19.06.17 wieder einer Arbeit nachgehen. Jetzt hat er nur folgendes geplant: Da die Jobcenter immer im voraus ALG2 zahlen, würde er am 30.06.17 das letzte mal Hartz IV erhalten. Da sein Arbeitgeber ausnahmslos immer am Ende des Monats das Gehalt überweist, würde es zu einer Überzahlung im Juli kommen, weshalb er ALG2 für Juli komplett zurückzahlen müsste, ob als Ganzes oder als Darlehen. Seine Idee ist nun, sein Konto am 28.07.17 (Freitag) zu kündigen und dann gleich ein neues zu eröffnen (bei derselben Bank) und die neuen Kontodaten erst am 31.07.17 dem Arbeitgeber vorlegen, damit das Gehalt im August ankommt und so eine Anrechnung vom Jobcenter zu verhindern. Ich wollte jetzt nur fragen, kann das Jobcenter eigentlich auf diesen "Zufall" aufmerksam werden und sagen, dass er das mit voller Absicht gemacht hat und sein Gehalt vom August trotzdem für Juli angerechnet wird? Also ich frage jetzt nicht, weil ich ihn verpetzen möchte, aber mich würde es mal interessieren, ob das klappen könnte.
6 Antworten
Wenn er erst einem Monat später das Gehalt bekommt, weil der Chef die aktuellen Kontodaten nicht hat, dann kann auch kein Zufluss in dem Monat entstehen, wenn ich mich nicht irrre.
Wenn du aber betrügen willst, dann darf wohl mehr zurück gezahlt werden, als nur das Darlehnen.
Das Zuflussprinzip müsste auch rein rechtlich für jeden Tag berrechnet werden, wird aber oft schätze aus Bequemlichkeit monatlich verrechnet.
Mit ein wenig Paranoia könnte man jetzt sagen:" Das Internet vergisst nichts und deine Ip lässt sich zurückverfolgen und auch herausfinden, wer dieser Freund ist." Aber da müsste man ja paranoid sein, oder nicht? xd
Dazu muß man kein neues Konto eröffnen, was das Jobcenter durchaus erfahren kann.
Wenn der AG keine Kompromiss eingehen will muß er damit leben. Ich kann aber verstehen, wenn ein AG wegen 1 Mitarbeiter nicht seine Automatismen ändern will.
Nein das klappt nicht und erfüllt zudem den Straftatbestand des Sozialbetrugs.
Das Amt fordert beim Arbeitgeber sowieso eine Bescheinigung über den Lohn/Gehalt an, da ist es vollkommen egal ob das auf Konto X oder Konto Y geht...
Wenn Dein Freund Lust darauf hat, ein Ermittlungsverfahren nach § 263 StGB an der Backe zu haben, dann soll er das tun!
Die Mitarbeiter eines Jobcenters schlafen ja auch nicht auf dem Baum.
Bitte unterrichte mich mal über die Höhe des Strafbefehls der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das interessiert mich!
Er begeht einen Betrug, weil er das Jobcenter nicht über seine Änderung in den persönlichen Verhältnissen (hier Arbeitsaufnahme 19.06.2017) unterrichtet, um sich einen Vermögensvorteil zu erschleichen.
Da ab er Jobcenter und Deutsche Rentenversicherung ihre Daten abgleichen, fällt der Betrug zeitnah auf und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet!
Oh, das habe ich vielleicht nicht ausreichend erklärt. Also es ist so, er wird sehr wohl mitteilen, dass er eine Arbeit hat und auch die Lohnabrechnungen vorzeigen. Er möchte nur nicht, dass sein Gehalt im Juli angerechnet wird, deswegen soll sein Lohn erst im August eintreffen (Zuflussprinzip), da dann das Jobcenter laut Gesetz keinen Anspruch mehr darauf hat.
Hey maxim008
deswegen soll sein Lohn erst im August eintreffen (Zuflussprinzip), da dann das Jobcenter laut Gesetz keinen Anspruch mehr darauf hat.
Er möchte die Firma also in sein "Vorhaben" mit reinziehen?-Verabredung zum Betrug,super.
Ein cleverer Start in die Arbeitswelt!
Der Zahltag ist für alle gleich. Die Faxen macht keine Fima mit,weil auch die müssen Rechenschaft beim Amt ablegen.
Manchmal ist es hier zum verzweifeln. :-/
Hey maxim008
Nee-das fällt überhaupt nicht auf!
Ämter arbeiten ab und an schon mal etwas träge-aber blöde sind die zuständigen Mitarbeiter nicht.
Natürlich wird bei drohendem Überschuss ganz besonders gründlich geschaut,das JC kennt den Arbeitvertrag.
Die (deine) Idee ist naiv,verstaubt-und eine Straftat.
Eine Frage, wieso müsste er deswegen ein Ermittlungsverfahren aufgebrummt bekommen? Jeder hat doch das Recht sein Konto aufzulösen wann man will und ein Neues zu eröffnen. Dabei hat doch auch niemanden der Grund was anzugehen, also auch nicht das Jobcenter.