Darf man bei der Autobahnausfahrt rechts überholen?
Gestern ist es mir passiert dass jemand bei der Autobahnausfahrt rechts mich überholt hat und ich fast in ihm reingefahren wäre da ich kaum erwartet hätte, dass jemand hier mich überholt.
Wer wäre hier im Recht falls es trotzdem zum Unfall gekommen wäre?
9 Antworten
Also mal Abgesehen von Recht und unrecht:
1-2km vor der Abfahrt steht ein Hinweisschild (z.B. Autobahnkreuz Bibelried). 500 Meter vor der Ausfahrt folgt ein Vorauswegweiser-spätestens hier hat man sich Rechts einzuordnen. 300 Meter vor der Ausfahrt beginnen die Entfernungsbarken. Ab hier ist rechts zu blinken!
Das hast du höchstwahrscheinlich nicht gemacht, damit würde ich behaupten, der andere konnte nicht damit rechnen, dass du Abfahren willst. Deshalb: Blinken hilft.
Zum Rechtlichen:
Rechts überholen ist nur im Stau, stockenden Verkehr (linke Spur langsamer als 60 km/h) oder auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt.
Auf dem Ausfädelstreifen hätte er dich nicht überholen dürfen. Auf der anderen Seite musst du aber vor dem Spurwechsel sicher stellen, dass der Nachfolgende Verkehr nicht behindert/gefährdet wird.
Es wäre also auf eine Teilschuld beider hinausgelaufen. Und warum? Weil du nicht Rechtzeitig geblinkt hast.
Beim Blinken gilt generell: Bevor du auf die Bremse trittst wird geblinkt-abbiegen.
Vor einem Spurwechsel mindestens 5x blinken, bevor du überhaupt am Lenkrad drehst! Nur so haben andere genug Zeit zu reagieren.
Und: Beim Abfahren an der 300m Barke beginnen.
Denn: Der Blinker ist des Autofahrers einzige Möglichkeit zu kommunizieren-Gedankenlesen können wir noch nicht. Wenn ihr auf der Arbeit seid kommuniziert ihr doch auch miteinander-warum dann nicht beim Autofahren?
Beide bekommen eine Teilschuld, denn wenn du die Spur wechselst musst du sicher sein, dass egal ob links oder rechts die andere Spur frei ist.
Von-Rechts-Überholen auf der Autobahn ist auch auf dem Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen oder einfach Ausfahrt) nicht gestattet! Soll eine Autobahn verlassen werden, sind kurzfristige und waghalsige Überholmanöver grundsätzlich zu unterlassen.
Konkret heißt es in der Straßenverkehrsordnung in Abs. 7a Nr. 3:
Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.
Finde den Artikel leider gerade auf die Schnelle nicht. War mir allerdings eigentlich sicher, da ich ursprünglich zu dem Thema nicht sicher war und es mir dann eigentlich eingeprägt habe. Muss ich nochmal in Ruhe suchen, ob ich dazu noch was finde. Anders lautende Aussagen findet man ja durchaus, aber war mir jetzt sicher, dass die Quintessenz in dem ADAC-Artikel anders war.
Salue
Bitte prüfe zuerst die rechtliche Situation in Deutschland. Hier in der Schweiz gilt Folgendes:
Wenn auf den Fahrspuren verschiedene Ziele angegeben sind, darf auf der rechten Spur auch schneller gefahren werden als auf der Linken. Das zählt nicht als Überholen, sondern als Vorbeifahren.
Bei jedem Spurwechsel muss geprüft werden, ob dies gefahrlos möglich ist, d.h. dass sich dort kein Fahrzeug befindet.
Wer die Autobahn verlassen will, ordnet sich etwas vor der Ausfahrt rechts ein und benützt dann den Verzögerungsstreifen, sobald dieser anfängt. So hat man später keine Probleme beim Einordnen.
Tellensohn
Eine Autobahn ist so lange Autobahn, bis ein Schild das aufhebt. Das ist in der Regel erst zum Ende der Ausfahrt. Demzufolge ist das Überholen rechts nicht erlaubt.
Das stimmt nicht ganz. Die Ausfahrt und die Auffahrt gehören immer auch mit zur Autobahn, auf dem Beschleunigungsstreifen ist Rechtsüberholen und auch das überschreiten der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit erlaubt:
Auf kombinierten Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf den übrigen Fahrbahnen.
-LG Berlin, 02.08.1999
Nur das ich das richtig verstehe:
Du warst auf der Ausfahrspur? Dann bist du doch ganz rechts und neben dir ist max. noch eine Leitplanke. Da passt doch wenn überhaupt nur ein Fahrrad dazwischen.
Ich war auf der "lkw spur" und rechts neben mir war die Ausfahrtspur
Und warum bist du nicht auf die Ausfahrtspur gewechselt als diese begonnen hat, sondern erst später?
War relativ am Anfang also es war dunkel und etwa 100m nach der Beschilderung wollte ich rüber.
Also da der Fahrer auf der Ausfahrspur nicht wissen kann, dass du später noch rüber ziehst ist es in deiner Pflicht zu schauen, ob die Spur frei ist auf die du wechseln möchtest.
100 Meter sind schon eine ganz schöne Strecke, immerhin 1/4 einer normgemäßen Ausfahrtspur. Da hätte es dir mit mir auch passieren können, dass ich dir plötzlich ungewollt in der Beifahrertür hänge, denn ich fahre direkt zu Beginn einer Ausfahrtspur auf selbige ab (meist sogar schon einen Tick vorher in Ideallinie über die geschwungene Seitenlinie, wenn keiner vor und hinter mir ist *piep hächämm* ).
Wenn dann einer mittendrin es sich noch "überlegt" und einfach rüber zieht bedeutet das für den vorher schon Abfahrenden, u. U. voll in die Eisen zimmern zu müssen - oder gar schlimmeres.
Wie mein Vorredner schon sagte, du bist verpflichtet, die Fahrspur auf die du wechseln möchtest abzusichern. Das bedeutet beim Spurwechsel nach rechts ebenso das übliche Spielchen: Innenspiegel, Außenspiegel, Blinker, Schulterblick - rüber. Eines oder mehreres davon hast du definitiv vergessen, sonst hättest du den hinter dir kommen sehen müssen. Somit Fehler bei dir, d. h. mindestens Mitschuld im Un-Falle.
Wundert mich. Der ADAC hatte das Thema vor einigen Monaten, da ist genau das gegenteilige herausgekommen. Der breite Trennstrich spricht für eine eigene Fahrbahn und da darf dann schneller gefahren werden, so war die Quintessenz. Möglicherweise ist ein Ausfällungsstreifen auch nur ein Fahrstreifen, der durch schmale Trennstriche getrennt ist und nur einen abknickenden Pfeil nach rechts hat? Da wäre dann vermutlich eine Differenzierung notwendig.