ist es erlaubt ohne Scheibe in der Fahrertür zu fahren?
durch einen Unfall ist die Fahrertür eingedrückt und die Scheibe rausgebrochen. nun ist diese ersetzt durch eine durchsichtige Folie. Darf man damit vorrübergehend fahren, oder stellt dies bereits eine Ordnungswidrigkeit dar?
Danke für Eure Antworten!
3 Antworten
Entschuldigung, aber beide Antworten sind quatsch.
Bei Kraftfahrzeugen sind die Scheiben bauartgenehmigungspflichtige Bauteile und die vorderen Seitenscheiben dürfen zu dem auch nicht geändert werden (z.B. durch eine Folie geändert werden) da selbst eine Folierung der Scheibe die Sichtverhältnisse die in der Bauartgenehmigung überprüft wurden beeinträchtigt werden. Der Austausch der Seitenscheibe durch eine Folie ist eine erhebliche Sichbehinderung und demnach nicht zulässig. Das Vorhandensein einer Seitenscheibe ist nicht vorgeschrieben, Du könntest demnach ohne Seitenscheibe fahren, das wäre zulässig. Du kannst nur versuchen, Dich rauszureden, indem Du sagst, Du verbringst das Auto gerade zur Reparaturwerkststt, aber auch damit kannst Du nur auf die Kulanz der kontrollierenden Beamten hofffen.
Geregelt in §23 (1) StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.Und die Folie wäre eindeutig unter "Zustand des Fahrzeuges" einzuordnen.
Du kannst immer damit fahren.Im Winter ist es aber wegen der Kälte nicht von Vorteil.
ja, du darfst damit fahren, damit gefährdest du keine anderen.
auch ein polizist weisst, dass eine solche reparatur einige tage in anspruch nimmt. erwischt er dich aber zum 2. mal, kann er weniger nett werden.
vielen Dank erstmal!
es stellt also keine Ordnungswidrigkeit dar. Und gibt keine Probleme, sollte ich angehalten werden???