Darf man bei anderen Autos ohne Grund die Scheibenwischer hochklappen?
Guten Tag,
Folgende Fragen habe ich.
- Darf man bei anderen Autos ohne Grund die Scheibenwischer hochklappen?
- Kann man strafrechtliche gegen Leute vorgehen, die so etwas machen? evtl. versuchte Sachbeschädigung und oder Sachbeschädigung?
Falls Ihr die entsprechenden Gesetzte kennt, könnt Ihr die ja bitte mit rein schreiben.
Vielen Dank!
5 Antworten
Wird aber gerne gemacht. Von Anwohnern, welche sich im Recht sehen das man gegenüber ihrer Ausfahrt auch noch in beide Richtungen 10 Meter "Rangierabstand" halten muss (was nicht der Fall ist).
Sachbeschädigung passiert ja nicht, es gibt auch keine "versuchte Sachbeschädigung".
Ist eben nur nervig, das war's.
Es geht nichts kaputt dabei, also was willst du Anzeigen.
Wenn es so wie derzeit nachts Minusgrade sind, darfst du dich sogar beim Hochklapper bedanken, denn dadurch frieren die nicht an der Scheibe fest.
"also was willst du Anzeigen"
das ständige hochklappen, da es nervig ist, wenn man das jedes mal machen muss und die Halterung evtl. auf Dauer kaputt geht wenn man das immer hochklappt?
Insofern das Auto im öffentlichen Raum steht oder auf frei zugänglichem Gelände liegt hier keine Straftat vor. Sachbeschädigung definiert sich als nachhaltige Veränderung des Erscheinungsbildes, wobei nachhaltig hier meint, dass ein größerer Aufwand betrieben werden muss, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Man sollte die Finger von fremden Eigentum lassen . bei uns im Firmenparkhaus gibrt es eine regel..ungeschriebenes gestzt nennt man das das jederkennt und auch duchaus Sinn macht . Parkt einer behindernd für Kollegen oder deren Fußweg was Häuffiger vorkommt ausserhalb der gekennzeichnetten Parkflächen dann stehen die Scheibenwischer ist soetwas wie eine Verwarnung.. Denn bei Wiederholung wird die Karre von anderen unbekannten einfach mal tiefergelegt . Dann aber immer Achsweise damit das Reserverad nicht ausreicht..
Nein, darf man nicht. Ein Straftatbestand wird damit aber nicht erfüllt. Wahrscheinlich aber eine Besitzstörung. D.h. du könntest sie über einen Anwalt auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn du weißt, wer es ist.
ne weiß leider nicht wer das ist, außer das es irgendein Nachbar ist...