darf ich strafrechtlich gesehen türklinke unter spannung setzen in meiner wohnung
hallo zusammen, meine ex freundin vermute ich, kommt manchmal wenn ich am arbeiten bin in meine wohnung, und sucht irgendwelche sachen. ich habe jetzt sämtliche türklinken, ausser die einganstür unter spannung gesetzt. um es nicht lebensgefährlich zu machen, und damit der FI nicht auslöst habe ich eine 60 watt glühbirne als vorwiderstand genommen. kann mir da strafrechtlich was passieren? ist ja meine wohnung und für fremde nicht zugänglich. ps, hab keine lust die schlösser auszuwechseln
14 Antworten
1. nimm dir ein Multimeter und mess (Multimeter auf 200Ω stellen) ob die Türklinke überhaupt elektrisch leitfähig ist (der Wert sollte so unter 1Ω liegen im Idealfall): Innenknauf nach Außenknauf.
Zeigt das Multimeter an dass der Widerstand = unendlich ist, dann hol dir eine leitfähige Klinke, sollte aber gehen.
Wenn du 230V Wechselstrom anschließt (die braune Ader in der Steckdose) oder eine Autobatterie, kann das Strafrechtlich als "(grob) fahrlässige Tötung" gewertet werden nach §222 StGB. Und NICHT als "Mord"!
Warum? = der Tatbestand des Mordes setzt die Tötungsabsicht aus Habgier voraus! Ohne Habgier aber mit Tötungsabsicht ist es ein Totschlag. Aber alles nur wenn du das machst mit dem Ziel bewusst einen Menschen zu töten, was hier in diesem Fall nicht gegeben ist!
Es ist aber - sofern man dir nachweisen kann dass du es nicht gemacht hast um dein Hab und Gut zu beschützen - zu welches jeder das Recht hat! Undzwar mit allen NOTWENDIGEN Mitteln - sondern um bewusst deine Ex zu verletzen, ist es eine GefKV entweder mit oder ohne Todesfolge!
Du solltest definitiv lieber die Schlösser auswechseln, denn es geht ja auch darum, dass - nach deiner Vermutung - deine Ex deinen Haustürschlüssel hat! Dieser könnte aus Boswilligkeit oder Fahrlässigkeit auch in Händen anderer Leute kommen, wenn das nicht schon der Fall ist!
Scheinbar aber, hat man es auf dein Eigentum abgesehen bzw. darauf, dir nachzustellen oder dich - ganz flach gesagt - "auszuspionieren"!
In deinem speziellen Fall empfehle ich folgendes:
Ist das nicht cool? Einfach anschließen, und in den Telefonrouter / Telefondose und das Teil ruft dich an, und wahlweise auch noch weitere Rufnummern (Security, Polizei, einen vertrauenswürdigen Nachbar oder einen Freund in der Nähe, ein anvertrauten Totschläger oder sonstwen)..... Per stummen Alarm, und du kannst für ein riesengroßes uniformiertes Überrauschungskomitee sorgen für den unbekannten Einbrecher oder das Ding macht zusätzlich zu den Anrufen noch fürchterlich lauten Alarm dabei... Und das für €60! (Denke mal dein gesamter Privatbesitz ist weit mehr wert als €60)
Wer aber unbedingt - oder zusätzlich - die Türklinke unter Strom setzen will, aber nicht um jemanden vorsätzlich zu verletzen, sondern um sich und sein Privatbesitz zu beschützen... NIEMAND HAT ETWAS AUCH NUR IM GERINGSTEN AN FREMDEN TÜRKLINKEN ZU SUCHEN!
Dann aber bitte mit einem Gerät, wo einem ein Richter keine Tötungsabsicht nachsagen kann:
Das Teil erzeugt IMPULSE! Das heisst: jemand kriegt eine gewischt, aber nur Impulsweise. Bei Dauerstrom könnten sich bei Anfassen die Muskeln dauerhaft verkrampfen und man kann nichtmal loslassen. Bei Impulsen hat man wenigstens zwischen den Impulsen Gelegenheit seinen illegalen Einbruchsversuch zu bereuen und von der kriminellen Straftat abzulassen!
DAS RECHT AUF EIGENTUM UND KÖRPERLICHER UNVERSEHRTHEIT, ÜBERWIEGT IN JEDEM FALL! WENN MAN DAS VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRINZIP EINHÄLT, IST JEDES MITTEL RECHT, solange es nicht mehr als notwendig ist, um für den Schutz von sich und seinem Eigentum zu garantieren!
Zudem verweise ich ganz speziell in solchen Fällen (wie Einbruch etc.) auch auf das "Jedermanns-Festnahmerecht" hin:
§127 StPO "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1."
...und auf "Notwehr" nach §32 StGB: "(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden."
::::::::::::::::::::: STAND YOUR GROUND! :::::::::::::::::::::
das ist verboten und lebensgefährlich und Deine Ex hat da nichts verloren deshalb wechsele nur den Zylinder im Schloss der Wohnungstür aus und das kostet nicht viel
Nein darfst du nicht!
- das ist versuchte gefährliche Körperverlezung wenn nichts passiert
Wenn was passiert
- gefährliche Körperverletzung eventuell mit Todesfolge kann aber auch zum Todschlag oder Mord werden wenn du ein guten Saatsanwalt erwischt. Aufjeden Fall bist du für einige Jahre auf Steuerzahlerkosten untergebracht.
Du musst ja nur einen chließzylinder austauschen. Ist sehr viel weniger Aufwand als Deine gefährliche Bastelei. Wie unreif bist Du? Zu solchen Mitteln zu greifen.
Sollte Deiner Exfreundin etwas passieren, musst Du Dich dafür verantworten, ganz sicher.
Mal eben zu den , die gegen diese Schaltung sind..
Sollte der Frau was passieren, ist es selber schuld..
Da Roccia es nicht stattet, dass seine Wohnung betreten wird macht die Gute Frau sich strafbar, indem sie Hausfriedensbruch begeht..
Wenn Roccia der Meinung ist, seine Wohnung unter Strom zu setzten darf er das..Er verteidigt praktisch seine Sachen
Niemand sollte es sich gefallen lassen dass in seinen Sachen rumgeschnüffelt wird.!