Darf man an seinem Balkongeländer einen Unterstand anbringen?
Hallo zusammen,
darf man in einer EG Wohnung (Balkongeländer endet auf Standhöhe, aus dem Garten betrachtet) in einem Mehrparteienhaus einen Unterstand für ein Fahrrad anbauen? Der Unterstand ist dabei nur an dem Geländer befestigt.
Ich habe öfters gelesen, dass eben auf Balkonen so etwas nicht geht, ausser wenn gewährleistet werden kann, das nichts herunterfällt (blumentopf etc.). Das wäre aber an einem fast ebenerdigen Balkon nicht der Fall? Wie ist hier die Rechtslage, wenn sonst nichts anderes festgelegt wurde?
DAnke für die Antworten.
2 Antworten
darf man in einer EG Wohnung (Balkongeländer endet auf Standhöhe, aus dem Garten betrachtet) in einem Mehrparteienhaus einen Unterstand für ein Fahrrad anbauen? Der Unterstand ist dabei nur an dem Geländer befestigt.
Nicht ohne Genehmigung des Vermieters, das ist eine bauliche Veränderung am Haus und nicht in der Wohnung!
Also dem Vermieter das schildern, was Du vorhast und ihn fragen ob er die Erlaubnis erteilt.
Weil es um das Gebäude geht, müssten sowas die Eigentümer beschließen.
Das ist unzulässig. Wäre auch eine bauliche Veränderung. Das genehmigt kein Vermieter und keine Eigentümergemeinschaft.
Kannst es glatt vergessen.
Hallo. Eine Begründung fände ich noch ganz hilfreich :) Mein Vermieter hat nichts dagegen, es stellt sich die Frage ob es eben zu der Wohnung gehört oder ob es von der WEG entschieden werden muss, da sehe ich leider schwarz. Obwohl andere Parteien Wäscheleinen über der Brüstung gespannt haben..
Hallo
Danke für die Antwort. Muss ich nur meinen vermieter Fragen oder muss darüber die einzelnen Wohnungseigentümer abstimmen wie Beispielsweise bei einer Baumaßnahme an einem schuppen?