Darf der Vermieter ohne Fragen auf meinen Balkon?
Hallo, die Frage steht oben. Und zwar arbeite ich zur Zeit in der Spätschicht bis 23 Uhr und komme daher spät nach Hause, dementsprechend stehe ich auch später auf. Heute Morgen hat es an der Tür geklingelt aber ich habe er nicht geschafft die Tür auf zu machen, da ich ja aus dem Bett komme. So, dann bin ich aber doch trotzdem mal aufgestanden und sehe das mein Vermieter bei uns auf dem Balkon hockt und ich glaube (das Balkongeländer) streicht, er ist bestimmt mit einer Leiter hochgekommen. Dazu muss ich sagen, die Vermieter wohnen direkt unter mir. Darf er das einfach so?
8 Antworten
Es sieht fast so aus, als ob Ihr mit dem Vermieter in einem Zweifamilienhaus wohnt. Oder gibt es noch mehr bewohnte Wohnungen in dem Haus?
Man könnte natürlich, was gutes Recht wäre, das Betreten des Balkons ohne vorherige Absprache verbieten und den Vermieter bitten, den Balkon sofort zu verlassen.
In einem Zweifamilienhaus kommt das aber sicher nicht so gut an und in dem Fall hat der Vermieter die Möglichkeit, Euch ohne Begründung mit um 3 Monate verlängerter Kündigungsfrist zu kündigen. Will man es darauf ankommen lassen?
Somit scheidet die einfache Kündigungsmöglichkeit aus und man kann als Mieter dementsprechend selbstbewusst auftreten. Solange der Vermieter nicht eine Möglichkeit hat auf "tatsächlichen Eigenbedarf" als Kündigungsgrund zurück zu greifen, muss er sich damit abfinden, dass er eben nicht ganz "Herr im eigenen Haus" ist, sondern gewisse Rücksichten zu nehmen hat.
Dennoch würde ich die Sache nicht zu hoch hängen.
Probier' es doch mal auf die nette, eher scherzhafte Art:
"Da hätten Sie mich am Dienstagmorgen beinahe erwischt... Gerade noch habe ich gesehen, dass Sie auf dem Balkon sind, als ich im Morgenmantel aus dem Schlafzimmer kam. Bitte sagen Sie mir doch künftig wenigstens am Abend vorher Bescheid, wenn Sie mal wieder ganz früh schon auf meinen Balkon klettern wollen, damit ich dann den Morgenmantel weg lassen kann..." Am besten so, dass es seine Frau auch mitbekommt.
ja, das ist so cool
grundlos, zack, peng
Du hast diesen Balkon "mitgemietet", also hat Dein Vermieter ohne Deine Zustimmung dort nichts zu suchen.
Da der Balkon zu der von dir gemieteten Wohnung gehört, darf der Vermieter diesen nur mit deiner Einwilligung betreten. Darauf würde ich ihn freundlich aber bestimmt hinweisen.
Kündigen kann er dir deswegen natürlich nicht!
Natürlich nicht ...
War die Maßnahme irgendwie angekündigt?
Nein es war garnichts angekündigt. Er hat sich mal mit meinem Freund abgesprochen, dass mein Freund das Geländer streicht, aber da wir bis jetzt keine Zeit dafür hatten, hat er sich wohl einfach so mal dazu entschieden es selbst zu machen, ohne Bescheid zu sagen.
Das ist Hausfriedensbruch.
Es sind 2 Mieter im Haus und dann die Vermieter unten drunter.
natürlich will man es nicht drauf ankommen lassen, aber es verletzt schon die Privatsphäre.