Darf man als Polizist noch selbstständig Geld verdienen?
Ich habe gelesen, dass es da bestimmte Beschränkungen und Höchstgrenzen gibt. Ich habe zwei Wohnungen die ich bald vermacht bekomme, diese bringen zusätzliche Nettoeinnahmen von 760€. Darf ich dann keine Mieteinnahmen mehr beziehen?? Oder kann man dann zum Beispiel die Wohnung und das Unternehmen auf den Ehepartner umschreiben lassen?
10 Antworten
Eine Wohnung zu vermieten ist doch keine Selbständigkeit;
Da gibt es auch keine grenze finanzieller Art;
Eine Genehmigung ist allerdings erforderlich durch den Dienstherrn wenn du einer weiteren Arbeit zb als Nebenjob nachgehst;
Das stimmt wiederum
Erkundige dich doch einfach bei deiner Dienststelle.
Bei uns gibt es einen Polizisten, der eine eigene Firma hat, die bei der Alltagsbetreuung alter Menschen hilft. Vermittlung von Tagesbetreuung, Putzhilfe, Einkaufshilfe ect. Die rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Da kann es auch nicht nur um ein paar Euro gehen.
Ich bin noch kein Polizist im Dienst, das Studium fängt erst im April an... Wenn das aber die Selbsständigkeit ausschließt würde ich es nicht annehmen, da ich das alles nicht aufgeben will. Aber trotzdem danke für die Antwort und das Beispiel :-)
Lies dir mal durch:
§ 99 BBG Genehmigungspflichtige NebentätigkeitenDankeschön! :-)
Ich vermute, du meintest nicht "selbständig", sondern ob du einen Nebenjob haben darfst. Dies ist im Wesentlichen hier geregelt:
Nebentätigkeiten -» dbb beamtenbund und tarifunion
Nur hilft der dürftige § 40 S. 1 BeamtStG nicht wirklich weiter:
Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Sie ist unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen.
Besser schon:
§ 99 BBG Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten - dejure.org
Gilt zwar für Bundesbeamte und du bist anzunehmenderweise Landesbeamter, aber die Grundsätze werden wohl auch für Bundesländer gelten. Ich kann dem BBG nicht mal eine Auskunftspflicht entnehmen, sofern es die Vermietung betrifft.
Im allgemeinen gilt:
Weniger als 8 Stunden die Woche und
weniger als 40% deines Bruttoverdienstes.
Ganz gut fasst dies folgender Artikel zusammen:
Nebentätigkeit von Beamten, was ist zu beachten? - Schneideranwaelte
Dein Handyverkauf ist riskant. Es ist verlockend, den nicht anzumelden, auch steuerlich nicht, um "Scherereien" oder gar einem Verbot aus dem Weg zu gehen.
Du kannst dich damit aber in die Nesseln setzen und bist im schlimmsten Fall erpressbar.
Ich würde mit einem Gewerkschaftsvertreter sprechen.
Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer, das weitere Tätigkeiten als Arbeitnehmer oder selbständig vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen. In der Privatwirtschaft ist das in der Regel unkompliziert, wie das als Beamter ist weiß ich nicht. Es würde mich nicht wundern wenn die das kritischer sehen.
Diese Einschränkung gilt aber nicht private Vermögensverwaltung. Dazu gehört zb die Vermietung von Immobilien (aber kein hotelbetrieb o.ä.) , oder kapitalerträge.
Um was für ein Unternehmen geht es? Arbeitest du da mit oder bist du nur Gesellschafter/Eigentümer ?
Also die Mieteinnahmen wären kein Problem? Ich betreibe momentan noch einen Handy An- und Verkauf. Ja, ich mache sogar alles alleine (also Handys abholen, auf Ebay einstellen etc..) Die Einnahmen bewegen sich auch im ,,kleinen" Bereich von 600-800 Euro zusätzlich. Das sind circa 20 Stunden dafür im Monat
Ja, die Mehreinnahmen sind kein Problem. Bei dem handyhandel musst du den Vorgesetzten sprechen. Der wird dir da eine Auskunft geben können
Mieteinnahmen zählen nicht zu genehmigungspflichtigen Nebenerwerbstätigkeiten.
Dankeschön ! :-)
Nicht jeder Unternehmer ist Selbstständig...aber jeder Selbstständige ist Unternehmer.