Büro als Hauptwohnsitz?

4 Antworten

Natürlich nicht. Man kann nicht einfach Wohnungen zu Büros machen oder umgekehrt Büros zu Wohnungen. Dazu benötigt man eine Nutzungsänderung, dazu kommen ganz andere Voraussetzungen für Büros und Mietwohnungen.

Man kann als Klein- oder Einzelunternehmer Räume der Mietwohnung als Büro nutzen, aber auch das nicht uneingeschränkt, und vor allem nicht mit Publikumsverkehr.

Für größere Bürosräumichkeiten müsste für den fall das Gebäude bz die Umgebungals Mischgebiet ausgewiesen sein.

Und dann spielt der Mietvertrag natürlich auch noch eine Rolle. Wenn im Mietvertrag nicht AUSDRÜCKLICH ERLAUBT ist, ein Büro als Wohnung zu nutzen , kann der Vrmieter die Mietsache wegen vertrgswidriger Nutzung kündigen.

Siehe auch:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnen-im-Buero--f190572.html

Es muss eine räumliche Trennung zwischen Wohn- und Geschäftsräumen definiert sein und die Räume müssen für beide Arten geeignet sein.

Um welchen Rechtsbereich geht es Dir?

Es kann im Baurecht Probleme geben, denn manche Gebäude sind zum Dauerwohnen nicht  zugelassen.

Weiter darf in Industrie- bzw. Gewerbegebieten und auch in Ferienwohngebieten keine dauerhafte Wohnung unterhalten werden.

Letztlich geht es auch um den Mietvertrag; wenn Gewerberäume angemietet sind, dann darf man dort nicht wohnen.

Natürlich. Man kann ja einen Teil der Wohnung oder des Hauses als Bürobereich nutzen und so deklarieren. Ist übliche Praxis.Geschäftsdomizil und Wohnsitz sind dann identisch.