Mietvertrag für Freund (ich bin Eigentümerin)?
Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnung, die mir gehört. Mein Freund möchte jetzt zu mir ziehen und bittet um einen Mietvertrag, weil er Angst hat, dass ich ihn irgendwann einmal von einem auf den anderen Tag rauswerfe und er dann keine Wohnung/Nachweis hat. Mach ich ihm auch gerne fertig, habe mir auch Vorlagen dazu angesehen, jedoch passen diese ganzen Vorlagen nicht auf unsere Situation weil er auch keine direkte Miete an mich bezahlt sondern wir das anders regeln. Kann man auch einfach ein paar eigene Zeilen schreiben, mit seinem Namen als Mieter, meinem Namen als Eigentümerin, dass er an Datum x bei mir einzieht, eine Kündigungsfrist x Monaten hat etc? oder muss man wirklich so einen kompletten Mustervertrag umwandeln?
10 Antworten
Bezgl. der Angaben von Miete und Betriebskosten wäre es sinnvoll, da ortsübliche Werte anzugeben, die du einfach als bar bezahlt behauptest, aber nicht verlangst.
Denn das Problem liegt darin, daß die Arge einen Mietvertrag sehen möchte,
wenn dein Freund Leistungen bezieht.
Und dein Fianzamt Mieteinnahmen ansetzt, ob du die erzielst oder nicht.
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Abgesehen davon ist es möglich, daß Sozialabgaben, wie z:. B. der Krankenversicherungsbeitrag auf die Mieteinnahmen erhoben werden, z. B. wenn der Vermieter über seinen Partner im Rahmen der Familienversicherung mit krankenversichert ist.
G imager761
Ein mündlicher Mietvertrag ist gültig. Sobald er eingezogen ist, Miete bezahlt - Nachweis auf dem Überweisungsbeleg als Miete für Wohnung X im Verwendungszweck beschrieben und wenn regelmäßig der Eingang der Miete nachgewiesen wird, ist das so gut wie ein schriftlicher MV. Das BGB schreibt bei ordentlicher Kündigung 3 Monate vor, eine ausreichende Begründung wäre hier wie bei einer Fristlosen Kündigung erforderlich, wenn du als Vermieterin kündigen willst. Bei der Miethöhe kannst du erfinderisch sein.
Es bleibt auch immer noch die Möglichkeit der Auflösung des Mietvertrages.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig. Und Du solltest auch einen Mietbetrag festsetzen, der z.B. die Nebenkosten abdeckt.
Nun schreiben Sie mal brav einen Mietvertrag, lassen Sie sich in Geld bezahlen und verzichten Sie auf welche "das anders regeln"-Vergütungen!
Sowas führt dann letztlich nur zu Ärger!
Aber nicht vergessen, dass Mieteinnahmen verteuert werden müssen.
Es muß kein Vertrag mit x Seiten sein. So ein ganz simpler wie auf dem Bild tut es auch.