Darf man als Campingplatzbesitzer Strom teurer weiterverkaufen?
Hallo! Ich bin Dauercamper auf einem Campingplatz in Deutschland. Im letzten Jahr fand ein Besitzerwechsel statt, wobei der neue Besitzer den Strompreis angehoben hat (von 26 Cent auf 40 Cent). Darf man sich Campingplatzbesitzer in solch einem Maße am Strom bereichern bzw. darf man das überhaupt? Für die Anworten bedanke ich mich im Voraus! Großartig wären auch ein Bezug auf gesetzliches Nachschlagewerk bzw. Paragraphen! MfG Guido888
5 Antworten
Man man man wieviel fachleute es doch gibt und wieviel unwissenheit. Punkt 1 campingplatz = Gewerbestrom also noch günstiger punkt 2 ja pauschale für die nuutzung der anlage ist richtig punkt 3 nein er darf nicht mal ein durchleitungsgebühr berechnen also handeln wohl die meisten Campingplatz Betreiber gesetzes wiedrig und zur zeit laufen mehrere Prozesse gegen die unrechtmässige bereicherung der betreiber. ZB sagt ein sehr grosser Anbieter wie kann es sein das ein Campingplatz den strom von uns für 22 cent bekommt und ihn für 46 cent weitergibt also müssen wir ja eigendlich unseren strom auch teurer machen denn auch unsere kosten müssen gedeckt sein. also warten wir mal ab was die gerichte sagen zur zeit sieht es so aus das sie illegal hohe stromkosten einziehen.
Vielleicht hat der Vorbesitzer nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten auf die Platzmieter umgelegt. Der neue Besitzer hat jetzt mal durchgerechnet und kommt zu einem anderen Ergebnis. Natürlich kann er den Preis nicht willkürlich festlegen. Aber wenn seine Abrechnung nachvollziehbar ist, werdet ihr nicht darum heraum kommen. Da es sich nicht um die Vermietung von Wohnraum handelt, wird ganz normales BGB-Recht angewendet. Ein gewerblicher Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung
Neben dem Preis (brutto) je Kilowattstunde darf er noch die Grundgebühr anteilig umlegen (je Abnehmer). Darüber hinaus sehe ich die Möglichkeit eines Festbetrages für die Nutzung seines Anschlusses. Das beides über den Verbrauch umzulegen halte ich für unredlich. Nach BGB § 812 ist das ungerechtfertigte Bereicherung die herauszugeben ist. Fordere eine ordentliche Abrecnung, er darf nicht am Strom verdienen, er ist kein Stromhändler.
Ich sehe das in erster Linie als "Verhandlungssache": 26 Cent, oder ich bin weg. Gnadenlos durchziehen.
Faktor 1,5 - so nicht. Eine Frechheit.
Damit kommt er dem Verpächter vielleicht sogar entgegen. Dann kann er den Platz neu und vielleicht teurer vermieten.
Na und?
Wenn du einen überteuerten Gebrauchtwagen nicht kaufst, tut es ein anderer.
Was ist das denn für eine Argumentation? Willst du dich deswegen abzocken lassen?
Nebenbei: Vielleicht kommt ein anderer, aber der steht sicher nicht sofort da und übernimmt den Platz nahtlos. Einnahmeausfälle hat der Betreiber so und so.
Keine Frechheit! Das ist normal. Der frühere Anbieter war zu billig. Der Stromanschluß an jeden Stellplatz kostet auch Geld und das nicht wenig.
Bei einer Erhöhung auf 150% würde ich zumindest eine Erklärung erwarten (und zwar unaufgefordert im selben Schreiben wie dem, mit dem die Erhöhung mitgeteilt wird), warum der Preis derart happig erhöht wird. Dem Betreiber muss doch klar sein, dass er seine Gäste verlieren könnte, wenn er das wie Willkür aussehen lässt.
Da er große Mengen abnimmt, verdient er bereits an den 26 Cent. Bei diesen Mengen liegt er unter 20 Cent (nachgefragt bei den Stadtwerken) und ein "normaler Vermieter" erhebt auch Zählerkosten, diese sind aber nicht variabel. Mir ist noch nicht bekannt, dass ein Anschlußkasten mehr verschleißt, umso mehr Strom durch fließt. Hier spielt die Geldgier die grössere Rolle. Ich möchte gesetzlich fundiertes Wissen! Es ist keine Meinungsumfrage!
Natürlich kann er das. Er stellt ja auch für Dich den Stromanschluß zur Verfügung und der muss aus Gründen der Sicherheit regelmäßig überprüft werden. Du würdest es sicher genauso handhaben oder würdest Du es aus reiner Menschenfreundlichkeit umsonst machen. Du willst einen Stromanschluß mit Strom nicht er.
Wenn Du weg bist kommt ein anderer.