Darf Vermieter etwas in meine Steckdose stecken ohne mich zu fragen?

11 Antworten

Deine Prinzipien solltest Du in diesem Fall über Bord werfen denn hier lag ein Notfall vor und der Vermieter hat einfach schnell reagiert.

LG

johnnymcmuff

Wie manche schon geschrieben haben: er darf das nur im Notfall tun.

Einerseits wäre es "nett" von Dir, wenn Du ihm das gestattest (vielleicht hat er einfach kein Verlängerungskabel) - andererseits hast Du natürlich Anspruch auf Kostenerstattung.

Wichtig: Pumpen oder gar Bautrockner ziehen enorm viel Strom! Ein Bautrockner hat gerne auch mal 2000 Watt, das kann richtig teuer werden!

Achte also darauf, daß ein Zwischenzähler angeschlossen wird. Geht das nicht, müsstet Du hochrechnen, was das zweite Gerät ca. verbraucht hat. Wenn das erste Gerät einen Zähler hat, einfach den Stand ablesen und anhand der Leistung für das zweite Gerät berechnen.

Didi987 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 10:14

Vielen Dank für die Antwort. Pünktlich um das hier lauft. In meinem Keller sind 2 Bautrockener. Kleiner von ihnen hat Stromzähler. Und grosser ist wie ein Hubschrauber und hat kein Stromzähler an. Antwort war sehr hilfreich.

Du mit Deinen Prinzipien und alle, die hier was von Diebstahl o. ä. faseln:

Ihr seid schon lustig! Da hat man mal einen Vermieter, der sich direkt darum kümmert, dass der Schaden wieder beseitigt wird und Hochwasser ist häufig ein dramatischer Schaden und dann wird wegen solcher Lappalien nach dem Motto "darf der das einfach" rumlamentiert.

Der Vermieter hat so schnell es ging, zwei Bautrockner besorgt, um den Keller wieder einigermaßen austrocknen zu können. Wo soll er denn diese anstecken, wenn nicht an Deiner Steckdose? Alle diese Bautrockner haben einen Stromzähler, der nur nicht gleich für jeden offensichtlich und zugänglich ist. Du wirst Deinen Strom erstattet bekommen und sei nachsichtig bei der "Frechheit", ohne Dich zu fragen die Notmaßnahme in Gang gesetzt zu haben.

Hätte er nicht so schnell gehandelt, müßtest Du womöglich dauerhauft mit einem feuchten und muffigen Keller auskommen. Das wäre Dir dann auch nicht recht.

Was anderes wäre es, wenn der Vermieter, um seinen Rasenmäher, Heckenschere, Bohrmaschinen u. ä. zu betreiben, einfach immer bei Dir einstecken würde. Nur damit Du auch den Unterschied erkennst.

Wenn es ein Notfall ist, bei dem ansonsten andere Menschen zu schaden kommen würden, wenn er es nicht macht, dann ja.

Wie es außerhalb eines Notfalls aussieht weiß ich nicht.

Du solltest auf jeden Fall kein Weltuntergangsdrama daraus machen und dich freuen, dass dein Vermieter deinen Strom bezahlen wird.

Didi987 
Beitragsersteller
 23.06.2016, 08:53

Ja wurde ich mich freuen. Aber da kommt andere Problem. Ein Gerrät hat Stromzähler andere gar nicht.

precursor  23.06.2016, 08:58
@Didi987

Klär das mit deinem Vermieter.

Wie kommt er in deinen Keller? Hat er einen Schlüssel? Ohne deine Erlaubnis darf er nicht auf deine Kosten Strom ziehen. Zumindest hast du Anspruch auf Schadenersatz. Sprich: Bezahlung des verbrauchten Stromes.