Darf man auf 2-spuriger Straße einfach rechts parken?
Aus unserer überfüllten Innenstadt kenne ich folgendes Phänomen: Eine 4-spurige Straße, 2 Spuren pro Fahrtrichtung, und pro Fahrtrichtung ist** jeweils die rechte** Spur komplett zugeparkt.
Da wir in der City auf dieser Straße daher "schon ganz von allein" nur noch die jeweils linke Spur benutzen (die Straße also faktisch pro Fahrtrichtung nur noch 1-spurig ist), stiftet das Parken rechts auch keinerlei Verwirrung.
Anders hingegen momentan die Situation in der Vorstadt, wo ich wohne: Wieder 2 Spuren pro Fahrtrichtung, in der Mitte ein Grünstreifen. Alle Spuren frei, nichts zugeparkt - bis auf eine einzige Ausnahme: Vor einem bestimmten Haus parkt ein einzelnes Auto einfach so auf der rechten Spur. Da ist auch keine besondere Kennzeichnung, dass man da parken dürfte, aber eben auch keine, dass man es nicht darf.
Aufgrund der Position (im Verkehrsfluss) kommt dieser einzelne Dauerparker zumindest für Verkehrsteilnehmer, die ihn noch nicht kennen, immer ziemlich überraschend, was manchmal haarige Situationen verursacht.
Die beiden Fahrstreifen sind übrigens durch eine gestrichelte Linie abgetrennt.
Also: Darf man dann prinzipiell einfach auf der rechten Spur parken, wenn kein Verbotsschild da steht?
5 Antworten
das darf man wenn man die punkte was JotEs genannt hat einhält, zudem kommen natürlich noch die vorraussetzungen dass man z.b. nicht 5meter vor oder hinter zebrastreifen, engen kurven, straßeneinmündungen, ein und ausfahrten insbesondere feuerwehr zufahrten die meistens sowieso mit einem absoluten halteverbot beschildert sind parkt oder auch so parkt, dass verkehrsschilder nicht einsehbar sind.
mit freundlichen! AAA666
Ja man darf, wenn es nicht verboten ist.
Direkt am Straßenrand - das ist im allgemeinen der vogesehe Platz zum Parken. Und nicht ganz oder halb auf einem Radweg oder Fußweg.
Grundsätzlich gilt: Halten und Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen oder aufgrund allgemeiner Vorschriften der StVO verboten ist. Solche allgemeinen Vorshriften zum Halten und Parken findet man in § 12 der StVO. Hier ein Link dorthin:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Daneben gibt es noch ein ausdrücklich geregeltes Haltverbot auf Autobahnen und Kraffahrstraßen (§ 18 Abs. 8 StVO) sowie ein ausdrücklich geregeltes Parkverbot auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften (Anlage 3 StVO; Erläuterung zu Zeichen 306 "Vorfahrtstraße").
Innerorts darf man überall parken, wo es nicht ausdrücklich (Beschilderung) oder durch die StVO (Abstände, usw) untersagt ist. Ausnahme vielleicht Behinderung, wenn gegenüber eine Ausfahrt sonst nicht benutzbar wäre (fällt hier aber weg)