Muss mir meine ex ihre neue Adresse mitteilen?
Hallo, ich hab Umgangsrecht mit meiner Tochter und seh sie alle zwei Wochen. Jetzt ist sie aber umgezogen muss sie mir ihre neue Adresse mitteilen? Ich will ja wissen wo sich meine Tochter aufhält.
8 Antworten
Nein, wenn das Umgangsrecht klappt, sie dir also alle 2 Wochen die Tochter bring und du kein Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann brauch dich nicht zu interessieren wo sie wohnen.
Währ natürlich besser, aber es geht eben auch so
Sie muss dafür sorgen, dass du dein Umgangsrecht wahrnehmen kannst. Wenn sie das schafft, ohne ihre Adresse mitzuteilen, muss sie dir die nicht preisgeben
Ja, dann hat sie ja auch einen guten Grund.
das sehe ich mal so, wie sollst du sonst dein Umgangsrecht wahrnehmen
Ja das ist dann in Ordnung so.
Sie bringt sie mir immer, deswegen
das geht auch, dann brauchst du nicht ihre Anschrift. Warte, irgendwann plaudert das Töchterchen schon
setze dich beim nächsten mal ins auto und fahr ihr einfach hinterher. dann weißt du wo sie wohnt.
Nein sowas mach ich nicht, genauso meine Tochter aushorchen. Deswegen will ich es ja von meiner ex
Nein, sie muss dir gar nichts sagen.
Du hast ein Umgangsrecht und kein Sorgerecht.
Deine Ex muss dir nur deine Kinder zur Vereinbarten Zeit zugänglich machen. Aber wenn sie das möchte, dann kann sie dir die Kinder bringen oder an einen Vereinbarten Treffpunkt auf dich warten.
Sie darf nur dein Umgangsrecht nicht einschränken.
das hat mit dem sorgerecht nichts zu tun.
nein sie muss dir die adresse nicht mitteilen. wo deine tochter sich in der zeit mit der mutter aufhält, geht dich nichts an. solange du deine tochter normal holen und bringen kannst von punkt xy ist das alles kein problem.
wenn du es genau wissen willst, geh zum einwohnermeldeamt und hole dir eine auskunft über den wohnort des kindes.
Das Einwohnermeldeamt darf aber diese Auskunft nicht einfach so geben. Auch wenn er de Vater ist, hat er dieses Recht nicht automatisch!
doch das darf das einwohnermeldeamt und tut es auch. immerhin hat er berechtigtes interesse am wohnort der tochter.
Nein das darf das Einwohnemeldeamt nicht. Es unterliegt dem Datenschutz wie andere Behördern auch. Es hat wohl ein Grund warum er die Adresse nicht weiß!
einfache Registerauskunft, das Meldegesetz sieht kein berechtigtes Interesse vor, sondern nur die Zahlung einer Gebühr. Ausnahme genehmigte Auskunftsperre
nein das unterliegt nicht dem datenschutz. solange die mutter keine sperre eingebaut, kann sich kv einfach die adresse holen.
Dann hoffe ich sie hat unterschrieben das keine Daten weiter gegeben werden dürfen. Man weiß ja nicht was vorgefallen war. Muss ich wohl auch machen, denn immer mehr Versandhäuser und Versicherungen und Kreditunternehmen schicken mir Werbung, das nervt! Wusste nicht, dass die die Adressen vom Einwohnemeldeamt bekommen.
Doch, als unterhaltspflichtiger Vater steht ihm die Wohnadresse des Kindes zu.
Eine Sperre wäre hier ungültig.
Das kannst Du so einfach nicht. Außerdem geben die keine Daten für Werbung raus.
kommt auf die einzelumstände an. ich hatte eine auskunftsperre bis das zweite kind 18 war und somit hat kv nicht den hauch einer auskunft erhalten. dabei ging es um die sicherheit der kinder. nun kann er nix mehr machen, da sie volljährig sind und sich nicht mehr entführen lassen. daher haben wir die auskunftssperre nicht weiter verlänert.
so etwas kann man nicht unterschreiben. eine auskunftssperre muss beantragt und begründet werden. einfach so aus spaß gibts die nicht.
Das musstest Du aber nachweisen, oder?
Es ist nichts vorgefallen. Meine ex ist nur recht doof ;)
Ich hab nur keine Adresse weil wir uns hassen, weil unser Verhältnis nicht gut ist...