wo dürfen menschen mit behindertenausweis parken?
ich arbeite beim bäcker und neulich hat jemand direkt vorm laden geparkt, obwohl der parkplatz riesig ist und vorgezeichnete buchten hat.dort vorne muss aber unser fahrer anhalten, wenn er ware bringt oder holt.dann kam der kunde rein und ich wies ihn darauf hin.dann meinte er, dass er nen behindertenausweis hat (weiß nicht ob für sein kind oder für sich oder evtl beide) und dass er damit parken darf, wo er will. ich dachte bis jetzt, dass man damit nur auf den markierten behindertenparkplätzen parken darf. also, wie ist das nun?oder hängts vom grad der behinderung ab?
8 Antworten
wo dürfen menschen mit behindertenausweis parken?
Auch nur dort wo Menschen ohne Behindertenausweis parken dürfen. Nicht mal auf Behindertenparkplätzen. Dazu benötigen Behinderte eine Sondergenehmigung.
und dass er damit parken darf, wo er will.
Das ist natürlich Schwachsinn. Auch behinderte Kraftfahrer müssen sich an die STVO halten.
oder hängts vom grad der behinderung ab?
Davon und von der Art und Schwere der Behinderung. Vor allem aber von der Sonderparkgenehmigung, die nicht jeder Behinderte bekommt.
Der dunkelblaue Parkausweis wie auf dem Bild von anitari ist seit dem 01.01.2011 nicht mehr gültig. Wer jetzt auf einem Behindertenparkplatz parken möchte benötigt diesen hellblauen EU Parkausweis für Behinderte.
http://www.euregio-aktuell.eu/uploads/20101026ParkausweisBehinderte.jpg
Gruß Berliner1987
DH! :-)
Der dunkelblaue Parkausweis wie auf dem Bild von anitari ist seit dem 01.01.2011 nicht mehr gültig.
Das wußte ich nicht. Danke für die Info. Ich habe einfach das erste Bild genommen das mir über "den Weg gelaufen ist". Es gibt aber auch Parkausweise die nur für ein bestimmtes Bundesland gelten.
danke, das hilft mir weiter.gesetzt der fall, er hat diese sonderparkgenehmigung, was hat er dann noch für rechte?dürfte er dann dort parken, wo er stand?
dürfte er dann dort parken, wo er stand?
Wenn dort wo er stand eine Ladezone ist darf er da auch mit Sonderparkausweis nicht parken.
gesetzt der fall, er hat diese sonderparkgenehmigung, was hat er dann noch für rechte?
Zitat Berliner1987:
Dort wo ein Parkverbotsschild aufgestellt ist darf man mit einem Parkausweis für Behinderte (hellblauer EU Ausweis) bis zu 3 Stunden parken aber nur wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Ansonsten müssen sich Inhaber eines solchen Ausweises wie alle anderen Kraftfahrer auch an die STVO halten.
Noch was. Vorausgesetzt das behinderte Kind hätte so einen Ausweis (muß auf dessen Namen ausgestellt sein), dürfte der Kraftfahrer Behindertenparklätze nur nutzen wenn das behinderte Kind dabei ist.
Nein, den wenn in zumutbarer Entfernung eine regulärer Parkplatz ist, hat er diesen zu nehmen. Die Frage ist allerdings ob er auf dem Grundstück der Bäckerei geparkt hat oder auf einer öffenlichen Straße und wie die Parkregelung vor dem Laden generell ist. Generell gilt er hat eine markierte Parkbucht zu nutzen und darf sein Fahrzeug nicht irgend wo auf dem Parkplatz abstellen.
Was gern vergessen wird, die Sonderrechte des Parkausweis dürfen nur genutzt werden wenn in zumutbarer Entfernung kein regulärer Parkplatz genutzt werden kann.
Die Rechte die ein Mensch mit einem Parkausweis hat sind in Deutschland einheitlich. Dazu hier ein Link von Land Berlin.
http://www.berlin.de/lageso/behinderung/kraftfahrzeug/parken.html
Zu deiner Frage ob er denn da parken dürfte wo er gestanden hat kann ich leider keine Antwort geben da ich es nicht weiß. So wie es sich aber aus meiner Sicht liest ist es wahrscheinlich ein Privatgelände (LIDL). Also sogesehen kann auch nur LIDL was dagegen machen. Mein Tip ist sollte er es öffters machen setzt euch mal mit LIDL in Verbindung.
Was anderes ist es natürlich wenn es sich um eine öffentliche Fläche handeln sollte. Dafür wäre ja denn das Ordnungsamt bzw. die Polizei zuständig.
Gruß Berliner1987
Hallo Lottchen91,
verständlich, dass du dich ärgerst. Lies dir doch bitte diesen Artikel zum Thema "Richtig Parken mit Parkausweis durch: http://www.myhandicap.de/behindertenparkplatz.html Hier kannst du auch folgenden Absatz lesen: "Neben den speziell ausgewiesenen Parkflächen können Besitzer des blauen Parkausweises ihr Fahrzeug auch im eingeschränkten Halteverbot, im Zonenhalteverbot, auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden abstellen und in Fußgängerzonen während der Zeit der Ladetätigkeit. Hierbei muss eine Parkscheibe verwendet werden, auf der die Ankunftszeit eingestellt wird." Das heißt, Besitzer eines blauen Parkausweises dürfen tatsächlich nicht nur auf den speziell ausgewiesenen Flächen parken. Vom Grad der Behinderung hängt dies nicht ab, nur vom Besitz eines Parkausweises. Viele Grüße von Michaela
Sehr gut erläutert.Du hast Ahnug.Stimmt alles
Diese Antwort ist schlicht und ergreifend falsch und wenn ich daneben gestanden hätte, hätte ich da mit Sicherheit auch eine bösen Kommentar los gelassen. Ich habe selber eine Behindertenparkausweis und habe bestimmte Parkerleichterungen damit trotzdem darf ich mein Fahrzeug nicht hinstellen wo ich will. Was mich an diese uninnigen Aussage aber richtig erbost ist das, sie bei Menschen die sich nicht auskennen, den eindruck erweckt Menschen mit Behinderung hätten prinzipiell mehr Rechte als Menschen ohne Behinderung.
DH
Was mich an diese uninnigen Aussage aber richtig erbost ist das, sie bei Menschen die sich nicht auskennen, den eindruck erweckt Menschen mit Behinderung hätten prinzipiell mehr Rechte als Menschen ohne Behinderung.
Zu mal in diesem Fall ja wohl offensichtlich das behinderte Kind als "Freibrief" vorgeschoben wurde.
Der Behindertenausweis berechtigt zum Parken auf speziell für behinderte ausgewiesenen Parkplätzen (wo Otto Normalfahrer nicht parken darf!), ansonsten hat sich der fahrer genauso an die STVO zu halten wie andere auch.
Ist der bereich vor eurem laden zum parken freigegeben? dann darf er da halten, sonst nicht.
Um auf einem Behindertenparkplatz zu parken benötigt man einen hellblauen EU Parkausweis für Behinderte.
Gruß Berliner1987
Der Behindertenausweis berechtigt zum Parken auf speziell für behinderte ausgewiesenen Parkplätzen
Berechtigt er eben nicht.
naja, es steht kein verbotsschild, aber es ist nunmal ein großer parkplatz wo klar markiert ist, wo man parken soll, also halt so mit andersfarbigen steinen auf dem boden markierte parkbuchten, abgegrenzt durch blumenbeete in der mitte.und die behindertenparkplätze sind halt recht weit von unserem eingang weg, weil der bäcker neben nem lidlk ist und die behindertenparkplätze halt da vor der tür sind quasi.
Auch ein Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum Parken auf entsprechenden Parkplätzen. Man braucht schon einen zusätzlichen Ausweis für sich bzw. die zu befördernde Person der gut leserlich hinter der Windschutzscheibe angebracht sein muss. Gruss
So einen Ausweis wie auf dem Bild müssen Behinderte haben um Behindertenparkplätze nutzen zu dürfen.
http://www.dmsg.de/bildarchiv/11334b1046532402.jpg