Darf ich zu Hause arbeiten, mit Kundenverkehr, im Wellnessbereich, als Eigentümerin der Wohnung?
Ein kleiner Raum in meiner Wohnung stellt meine kleine Massage-Oase dar. Mein Verwalter will mir das nicht erlauben, darf er das verbieten? Ich mache keinen Krach und mache das nur nebenbei. Weiß jemand Rat? Kann das sein, das es am Verwalter liegt? Andere Menschen dürfen es doch auch! Z. B. Kosmetik und Fußpflege
6 Antworten
Wenn Du als Mieterin die Wohnung hast, kann Dir der Verwalter (namens des Wohnungseigentümers) die Gewerbeausübung tatsächlich untersagen.
Einen weiteren Aspekt hat Benadar genannt: Toilette/Waschraum. Und ich meine mal gehört zu haben, daß auch Parkflächen für die Besucher ausgewiesen werden müssen.
Falls die Wohnung gewerblich oder teilgewerblich genutzt wird, mußt Du damit rechnen, daß die Miete kräftig erhöht und Dir zur Miete auch Mehrwertsteuer berechnet wird.
ja, das kann er verbieten
ja, es liegt teilweise am verwalter
ein anderer könnte es erlauben
die anderen eigentümer könnten es aber auch nicht wollen
es ist eine wohnung, keine gewerbefläche
Ja, das darf er. Das ist unabhängig davon ob du ein "Geschäft" = Gewerbe angemeldet hast oder nicht. Die Wohnung wurde dir nicht als Gewerberaum und zur gewerblichen Nutzung vermietet. Dann kommt noch da zu, liegt die Wohnung ( das Haus) in einem reinen Wohngebiet, so ist jegliches betreiben eines Gewerbes dort verboten. Liegt die Wohnung in einem Mischgebiet, so kann die Hausverwaltung ( Eigentümer) dir es dennoch verbieten, denn dem Eigentümer obliegt die Entscheidung ob in seinem Haus ein Gewerbe betrieben werden darf oder nicht. Und was verstehst du unter kleinem Raum mit Massage-Oase? Für Männlein und Weiblein? Ganzkörpermassage auch an intimenstellen??
Dann vergiss es ganz. Denn dann käme noch die Sperrgebietsreglung dazu.
Unabhängig davon müsstest du auch Sanitäreanlagen für Männlein u. Weiblein getrennt vorhalten ( ist ja ein Gewerebe)
Es gibt auch bei ganz normalen Massagen Auflagen, über Hygiene, Räumlichkeiten usw. die zu erfüllen sind. Diese Auflagen kannst du in einer Wohnung in einem KLEINEN Zimmer nicht erfüllen. Und dann gibt es Auflagen zum Wohngebiet, gewerbegebiet und Nutzung der Wohnung. So einfach ist das nicht.
nachtrag: Und selbst wenn du Eigentümerin der Wohnung bist, so wurde diese dir nicht zur Nutzung als gewerblicher Raum verkauft.
@ June50
Andere Menschen dürfen es doch auch! Z. B. Kosmetik und Fußpflege
Die haben dann aller Wahrscheinlichkeit ein Gewerbe angemeldet ansonsten ist das Schwarzarbeit..
Wenn du nur Mieterin bist, dann muss der Vermieter nicht seine Zustimmung geben, denn immerhin ist ja dann mehr Publikumsverkehr im Hause und er kann es erlauben, muss es aber nicht akzeptieren.
Nein, ich kenne eine kosmetikerin ganz in meiner nähe, die arbeitet nicht schwarz. sie macht das hauptberuflich. nur hat der verwalter ihr die zustimmung gegeben. ohne probleme.
@ June50
Dann hat sie ganz einfach eine Genehmigung für ein Gewerbe angemeldet und als Kosmetikerin ist das noch mal eine andere Schiene als wenn du in deiner Nicht-Gewerblichen Wohnung in einem Zimmer Massagen anbietest. Dazu brauchst du auch das dafür benötigte Mobiliar.
meine kleine Massage-Oase Sorry, darunter kann man sich vieles vorstellen und seine Gedanken schweifen lassen. Leider laufen viele Massagen - Arten eben doch schon fast in den Erotikbereich mit hinein.
Wenn du normale Bindegewebe-Massagen, Schlingentisch und Massagen in der Richtung anmelden willst, dann wird dein eines Zimmmer nicht ausreichen, denn dann brauchst du auch Einzelkabinen.
Außerdem hat du - wenn du diese Tätigkeit von zuhause anbietest - automatisch mehr Leute, die durch das Haus laufen und das könnte der Vermieter beanstanden. Dann wollten die Leute sicher auch nicht ewig zu dir hinlaufen, wenn wenig Parkmöglichkeiten da sind. Alles Dinge die man mit einbeziehen muss.
Du willst doch nicht sagen, dass du nur ein oder zwei Leute täglich behandeln willst, das glaubt dir keiner, denn man will ja auch was dabei verdienen und das ist legal.
Wenn du kein Gewerbe anmeldest und keine Einkünfte versteuerst, das wäre dann nicht mehr legal.
Sobald du dich beim Finanzamt angemeldet hat, wird alsbald die erste Müllabfuhr - Rechnung bei dir ankommen, obwohl du noch gar keine Arbeit angefangen hast.
So kenne ich das.
Mach dir halt mal die Mühe und gehe beim Gewerbeamt und beim Finanzamt selber vorbei und lasse dich beraten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gewerbl_nutzung.htm
Ist das als Geschäft angemeldet? Hast Du eine extra Toilette für die Klienten? Wohnst Du in einem reinen Wohngebiet oder in einem Mischgebiet. Der Verwalter testet wohl eher sein Glück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das verbieten kann. Vielleicht hat er andere Hintergedanken? Vielleicht den verdacht, es könnte bei Dir nicht "seriös" zugehen? Massage-Oase...ähm...
es handelt sich um seriöse massagen. ich bin gesundheitspraktikerin, aber keine physiotherapeutin. massagen darf ich ganz legal machen.