Schreibgebühr bei Mietverträgen?
Guten Abend,
ich bewerbe mich gerade für eine Wohnung und wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt, soll eine Bearbeitungsgebühr von 155€ fällig werden. Die Wohnung ist vom jetzigen Mieter inseriert und auch die Besichtigungen wurden von ihm ausgeführt. Die Bewerbung selbst geht an den Vermieterverein Haus-und-Grund. Jetzt ist meine Frage darf der Vermieterverein diese Gebühren erheben?
Laut dieser Seite darf es der Eigentümer selbst und bestimmte Verwalter auf jeden Fall nicht.
5 Antworten
Du hast drei Möglichkeiten:
Aufgrund dieser Gebühr von einer weiteren Bewerbung absehen.
oder falls Du zum Zug kommst, die Wohnung nehmen und die Gebühr bezahlen
oder falls Du zum Zug kommst, die Wohnung nehmen und Dich im Nachhinein gegen die Bezahlung wehren. Sie wird bestimmt nicht vom Verein verlangt. Jedenfalls nicht vom Mieter. Wenn dann vom Vermieter.
Eine Schreibgebühr für den Mietvertrag darf nicht verlangt werden.
Sofern es sich bei dem Erheber der Schreibgebühr nicht um einen Mietverwalter handelt, wäre die Forderung nnach der gebühr zulässig!
So hat der BGH mit Urteil vom 13. März 2003 - III ZR 299/02
entschieden, dass dem (gewöhnlichen) Verwalter nach §§ 20 ff WEG ein
Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis einer
Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume nicht nach § 2
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG versagt ist; da er nicht Verwalter von
Wohnräumen im Sinne dieser Bestimmung ist.
Der Verwalter darf bestenfalls seinem Auftraggeber, dem Vermieter, eine Gebühr für die Ausfertigung des Mietvertrages in Rechnung stellen, nicht aber dem Mieter.
Ja, unter Umständen kann das sein. In deinem Link steht ja auch, dass es darauf ankommt, welche Aufgaben der Verwalter genau übernimmt.
Bereits in dem Link des Fragestellers steht, dass dem nicht in jedem Fall so ist.
Deshalb die Frage. Lesen kann ich alleine...
Sorry, dass ich versucht habe, dir zu helfen. Kommt nicht wieder vor.
Aber vielleicht kommt dir ja auch der Gedanke, dass hier niemand wissen kann, welche Art von Verwaltungsaufgaben dieser Verein in deinem Fall übernimmt.
Da du alleine lesen kannst, kannst du das vermutlich auch alleine herausfinden.
Ist vielleicht undankbar aber auf so eine "Hilfe" kann ich echt verzichten.
Und dazu dass es niemand wissen kann: Der Verein ist Deutschlandweit verbreitet und dann könnte es ja möglich sein dass jemand schon mit denen zu tun hatte oder vielleicht sogar Mitglied ist und deren Kompetenzen kennt.
Aber deine Antwort war genauso sinnvoll wie auf eine Ja-Nein-Frage mit "Vielleicht" zu Antworten.
Hat der Verein die Wohnung angeboten?
die Anzeige ist vom jetzigen Mieter geschaltet.
Auf der Seite vom Verein selbst habe ich die Wohnung nicht gefunden.
Hab gerade nochmal geschaut. Auf der Seite vom Verein wird die Wohnung jetzt auch angeboten.
Dann sollte die Schreibgebühr nicht erhoben werden. Der Verwalter wird auch für die Mieter als Kontakt tätig, damit ist auch VertragsAusfertigung normale Arbeit.
Welche Aufgaben der Verwalter zu welchen Konditionen für seinen Auftraggeber, den Eigentümer/Vermieter, übernimmt ist für den Mieter völlig irrelevant. Die Ausfertigung von Mietverträgen zählt zu den Verwaltungskosten und die muß der Vermieter tragen.