Darf ich Wurst 3 Stunden später zurückgeben wenn es nicht kühl genug ist?
ich habe Wurst von Edeka gekauft (aus dem Kühlschrank) 3 Stunden später habe ich gemerkt dass die von Schwein ist und ich esse kein Schwein. ich wollte die zurückgeben, die Mitarbeiterin sagte es geht nicht weil die nicht kühl genug ist. Hat sie recht? oder musste Sie die Rückgabe akzeptieren?
19 Antworten
Ich wollte die zurückgeben, die Mitarbeiterin sagte es geht nicht weil die nicht kühl genug ist
... die Kühlkette wurde unterbrochen und somit dürfte die Ware nicht mehr in den Verkauf gehen.
Ergo hat sich die Mitarbeiterin absolut korrekt verhalten.
Nein, das kannst du nicht. Schon auf dem Weg vom Laden zu dir nach Hause wurde die Kühlkette unterbrochen.
Beim nächsten Mal : Augen auf beim Einkauf! So einfach ist das.
Und greifst Du noch einmal versehentlich ein Produkt, welches Du aus glaubenstechnischen Gründen glaubst nicht essen zu dürfen, gib es einfach einem christlichen Nachbarn. - So einfach kann das sein.
Deine geistigen Fähigkeiten scheinen nicht besonders ausgeprägt zu sein: Niemand muss die Wurst zurücknehmen! Lesen kannst du anscheinend auch nicht: ..... beim nächsten Mal (wenn wieder "Schwein" drin sein sollte).......
Nein. Verträge müssen eingehalten werden.
Es gibt grundsätzlich keine Pflicht zur Rücknahme, wenn das Produkt an sich einwandfrei ist. Das mal vorab. Wenn, dann reden wir über Kulanz.
Da auch die Kühlkette möglicherweise unterbrochen wurde, würde ich es genau so machen wie die Mitarbeiterin.
Lebensmittel können allgemein nur sofort zurückgegeben werden. Also umittelbar nach dem Kauf.
Es gibt Ausnahmen aber Wurst gehört nicht dazu.
Gib sie einem Nachbarn oder jemandem denn du kennst und der es ist.
Übrigens in den Meisten Würsten ist Schwein mit drinne ;-)
Für Sachen, die man im Laden kauft, gibt es kein Widerrufsrecht. Nur eines aus Kulanz.
Sie muß es also nicht zurücknehmen, erst recht nicht, wenn es um Hygieneartikel oder Lebensmittel geht.
Leute is doch mal gut jetzt ich habs ja kapiert oder wollt ihr meine Adresse damit ihr es mir persönlich sagen könnt... Meine Herrn !
Für Sachen, die man im Laden kauft, gibt es kein Widerrufsrecht. Nur eines aus Kulanz.
Das ist SO nicht ganz richtig... es kommt darauf an was es ist.
Was meinst du mit "es kommt darauf an"?
Nein ist es nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht beim Ladenverkauf. Ohne Ausnahme.
Es sei denn der Laden gewährt aus Kulanz einen Widerruf oder Rücknahme.
nein. Widerrufsrecht gibt es nur im Fernabsatz. Alles weitere ist kulanz
... Kaputter Sonneschirm beil Aldi gekauft ... Rückgaberecht greift ... erzähl mir keinen!
Das ist eine Reklamation, kein Widerruf. Das ist was anderes.
Naja zum Beispeil ein Sonneschirm... den kannste zurückgeben wenn was dran ist
Reklamation hat mit Widerruf oder Rückgaberecht nichts zu tun, sondern mit Gewährleistung und Garantie.
Aldi, Lidl und co nehmen und Kulanz ohnehin sehr viel zurück. Das ist daher ein schlechtes Beispiel.
Wenn der Sonnenschirm kaputt ist, dann hat man die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, unter anderem den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Als sie ihn nun beharrlich so fragten, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Is ja gut ich hab nich gescheit gelsen
Um es mal auf den Punkt zu bringen. Kaufe ich mir im Handel eine Hose und zu Hause stelle ich fest, daß diese mir doch nicht gefällt und möchte sie umtauschen, dann habe ich dazu keine rechtliche Grundlage. Der Händler muss sie nicht zurücknehmen. Stelle ich aber zu Hause fest, daß die Hose kaputt ist (Naht offen, oder fleckig....), dann muss der Händler diese zurücknehmen, da die Verkaufsware in keinem einwandfreien Zustand ist. Er kann sie entweder gegen eine neue umtauschen oder das Geld ausbezahlen.
Grundsätzlich gilt: ich habe kein Recht auf Rückgabe von Waren im einwandfreien Zustand. Anders sieht es bei Internethandel aus. Denn da greift das Fernabsatzgesetz.
Als sie ihn nun beharrlich so fragten, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Is ja gut ich hab nich gescheit gelsen
Leider führt diese Kulanz vermehrt zu der Meinung, man könne einfach so nahezu jeden Vertrag widerrufen.
ergänzend dazu: auch im Internethandel sind dem Recht auf Rückgabe Grenzen gesetzt, wie z.B. bei kundenspezifischen Anfertigungen.
< klugscheixx > Fernabsatz war einmal, ist verdammt lang her< /klugscheixx >
;-)
Hier ist ganz klar ersichtlich das der Artikel keinen Fehler aufweist, also gibt es kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Eine Fehlbeschriftung ist alleine wegen der Lebensmittelverordnung und der Kennzeichnungspflicht nach dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschlossen.
Oder auch bei Lebensmittel. Auch die können beim Fernabsatzgesetz vom Widerruf ausgeschlossen werden. D.h. Selbst wenn er seine Wurst Online kauft, kann er sie nicht zurückgeben, es sei denn sie war als Rind angepriesen und er stellt fest, das es Schwein ist, dann ist es aber wieder eine Reklamation und kein Widerruf.
Nein. Ein Kaufvertrag muss, wie jder andere, auch eingehalten werden.
Sie hat recht, aber nicht nur wegen der Unterbrechung der Kühlkette.
Ware, die im Laden gekauft wurde, unterliegt nicht dem Widerrufsrecht wie Ware, die bei Online- oder Haustürgeschäften nach Fernabgabegesetz ein 14-tägiges Widerufsrecht genießen.
Du hattest im Laden genug Zeit um die Ware vor dem Kauf zu prüfen. Wenn man sie einfach greift und in den Einkaufswagen wirft, dann durch die Kasse geht und zu Hause merkt, das man sich vergriffen hat, ist das eigenes Verschulden.
Einzige Ausnahme, wenn aus der Beschriftung und Inhaltsstoffverzeichnis die Rezeptur nicht genau hervorgeht. Alleine das ist auf Grund der Lebensmittelverordnung und dem Kennzeichnungspflicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung unmöglich.
Mach ein paar Frikadellen draus und verschenke sie an Bedürftige.
Aber ich kann das nächstes Mal umgehen indem ich die Wurst 15 Minuten im Gefrierfach lege und dann zurückgebe!