Darf man das Fleisch, das im Geschäft an der Theke gewogen und abgepackt wurde zurückgeben?

19 Antworten

Nein, du darfst es - aus rechtlicher Sicht, also ohne Kulanz des Händlers - nicht einfach zurückgeben/-legen.

Zunächst einmal müsste man entscheiden, ob durch die Bestellung an der Fleischtheke bereits ein Kaufvertrag zustandekommt. Ein Vertrag setzt zwei sich deckende Willenserklärungen voraus. Da man aber an der Theke nicht sagt "Ich möchte dieses Stück Fleisch zum Preis von 10,99 €/kg kaufen." und der Verkäufer nicht sagt "Ja, ich möchte Ihnen dieses Stück Fleisch zum Preis von 10,99 €/kg verkaufen.", muss man sich den Willen aus dem Handeln erschließen. Da anzunehmen ist, dass der Besteller im Moment der Bestellung verbindlich kaufen möchte und der Verkäufer auch das Fleisch nur dann abpacken möchte, wenn der Kunde es verbindlich kauft, handelt es sich meines Erachtens um einen verbindlichen Kaufvertrag, von dem du nicht zurücktreten kannst. Aber das ist eine persönliche Einschätzung - man kann nicht ausschließen, dass ein Richter das auch anders sehen könnte.

Dass die Bezahlung erst an der Kasse erfolgt, ist davon unabhängig, denn Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übergabe der Ware und des Geldes) können regelmäßig zeitlich wie räumlich auseinanderfallen.

Selbst wenn man aber zu dem Schluss kommt, dass an der Theke noch kein Kaufvertrag geschlossen wurde, so kommt doch dennoch gemäß § 311 II BGB ein schuldvertragsähnliches Verhältnis mit den Pflichten nach § 241 II BGB zustande, das zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Man ist dann zwar noch nicht zum Kauf verpflichtet, muss aber Schadenersatz zahlen, wenn man diese Rücksichtnahme missen lässt und der Verkäufer Im Vertrauen darauf Aufwendungen hatte.

Fraglich ist nun vor allem, ob dem Verkäufer durch das Verpacken Nachteile entstehen. Das wäre auf jeden Fall dann der Fall, wenn er die Ware nun nicht mehr oder nur erschwert verkaufen könnte. Ich kenne mich mit den Hygienevorschriften nicht genau aus, aber meines Wissens darf einmal über die Theke gereichte Ware aus hygienischen Gründen nicht mehr zurückgenommen werden - auch dann nicht, wenn sie ordentlich verpackt wurde. Damit entstünde dem Händler ein Schadenersatzanspruch mindestens in Höhe des Wareneinkaufswerts. Du hättest dann kein Fleisch mehr, müsstest aber dennoch Geld bezahlen, wenn auch etwas weniger - das wirst du wohl nicht wollen.

Auch sonst kann es ja nach Ware so sein, dass der Händler sie nicht mehr so einfach verkaufen kann, etwa weil die Ware nach Kundenwunsch frisch vom Stück geschnitten werden muss oder ähnliches. Dann käme auf jeden Fall ein Anspruch auf den Schaden durch die Wertminderung zustande.

SomOne  15.04.2013, 01:43

Ok, ich geb mich geschlagen. Das klingt sehr einleuchtend. Ich denke ich sollte öfter mal drüber nachdenken, ob ich wirklich weiß, was ich da schreibe oder ob ich mal wieder nach meinen persönlichen vorstellungen ratschläge verteile ...

LenaAr2  13.03.2016, 20:26

Wie ist es denn wenn das Sonderangebot Wurstwaren mit 1€ pro Stück ausgezeichnet wurde und sich der Verkäufer vertippt & einen Bon für 2€ ausdruckt? Für den Käufer ist dies erst beim Bezahlen an der Kasse erkennbar. Muss er bezahlen? Welcher Preis?

Ratirat  13.03.2016, 21:08
@LenaAr2

Wenn sich der Verkäufer vertippt hat, dann gehe doch zurück zur Theke und verlange den korrekten Bon. 

Du musst den höheren Preis jedenfalls nicht bezahlen, denn deine Bestellung basierte ja auf dem Angebotspreis. Entweder reduziert der Verkäufer den Preis entsprechend oder du musst die Wurst nicht kaufen.

LenaAr2  14.03.2016, 12:14
@Ratirat

Rein praktisch sehe ich das genauso wie Du, nur muss ich es schriftlich prüfen... ;-) 

Weiter oben schrieb jemand, der Kunde solle einfach um die Ecke gehn und den Beutel mit Met irgendwo in einem Regal "entsorgen". 

Schlechter Rat, der Haussecurity wird das Gleichenassen zur Anzeige bringen wie einen Ladendiebstahl, und das zurecht. Es handelt sich ja nicht um eine Flasche Cola, die man wieder ins Regal zurück stellen könnte, das Produkt ist nämlich nicht mehr "Verkehrsfähig"

Lg

Nein einfach zurück geben kannst du sie nicht. Dazu müsste schon was mit der Ware sein was du nicht direkt siehst.. stell dir vor du bist an der Kasse und auf einmal kriecht ein Wurm aus dem "frischen" Mett, dann ist das Geschäft zur rückgabe verpflichtet. Wobei ich bei solchen Vorfällen natürlich gleich gar nichts mehr kaufen würde.

Warum sollte das nicht gehn? Niemand zwingt dich, die sachen letztendlich auch zu kaufen, die du in deinen Wagen schmeißt. Ist natürlich schon bisschen seltsam, warum sollte man sich erst fleisch abwiegen lassen und sich dann doch dagegen entscheiden, aber es kann dich mit sicherheit niemand dazu zwingen, das zu bezahlen, wenn du deine meinung änderst.

SOOODA 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 01:10

Na zB weil man in der SB-Theke später ein günstigeres Angebot entdeckt hat.

SomOne  13.04.2013, 01:19
@SOOODA

naja, dann gehste halt zu dem metzger oder der "Fleischfachverkäuferin" deines Vertrauens wieder zurück und fragst ganz nett, ob sie das wieder zurück nimmt, weil du grad ein anderes angebot gefunden hast das dir eher zusagt. Warum sollten die das nicht zurück nehmen?

SOOODA 
Beitragsersteller
 13.04.2013, 01:21
@SomOne

Mir geht es um die Rechtslage, nicht um Kulanz.

SomOne  13.04.2013, 02:11
@SOOODA

Doch, es geht genau um Kulanz, denn solange du dich im supermarkt befindest ist das fleisch noch eigentum des supermarktes, es wird erst dein eigentum wenn du es bezahlt hast. Folglich ist alles, was mit dem Fleisch IM SUPERMARKT passiert mehr oder weniger KULANZ des supermarktes. Man überlässt dir das fleisch damit du es zur kasse transportieren und dort erwerben kannst, aber da man auch an guten beziehungen zu seinen Kunden interessiert ist, damit diese auch gerne immer wieder kommen und bei einem einkaufen wird man einen teufel tun und den kunden verärgern, folglich, wenn du nett fragst, werden die 1000%ig auch das zuvor abgewogene fleisch wieder zurück nehmen, wenn du BEVOR DU BEZAHLST und dich noch IM supermarkt befindest, deine meinung änderst. Denn wenn man nett zu dir ist, wirst du dir das sicher merken und wieder kommen.

Es gibt kein gesetz, das besagt, dass fleisch welches abgewogen und dem kunden überreicht wurde nun automatisch auch gekauft werden muss.

Aus ungefähr dem selben prinzip muss man waren, die man versehentlich im geschäft kaputt macht normalerweise nicht bezahlen. Die supermärkte nehmen das auf ihre kappe, AUS KULANZ, um den kunden nicht zu verärgern ...

jurafragen  13.04.2013, 17:09
@SomOne

Es gibt kein gesetz, das besagt, dass fleisch welches abgewogen und dem kunden überreicht wurde nun automatisch auch gekauft werden muss.

Richtig.

Folglich ist alles, was mit dem Fleisch IM SUPERMARKT passiert mehr oder weniger KULANZ des supermarktes.

Falsch, es ist Verkehrssitte, dass ein Vertrag erst an der Kasse zustandekommt. Und eben weil es keine vertragliche Verpflichtung zum Kauf gibt, kann die Ware auch wiedervan der Fleischtheke zurückgegeben werden.

SomOne  14.04.2013, 01:20
@jurafragen

Verkehrssitte ... na das werd ich doch gleich mal näher ergoogeln und dann hab ich heut sogar wieder was gelernt ... danke ;)

Ratirat  14.04.2013, 20:43
@SomOne

Warum sollten die das nicht zurück nehmen?

Weil sie es dann wegschmeißen müssen.

Ratirat  14.04.2013, 20:46
@jurafragen

es ist Verkehrssitte, dass ein Vertrag erst an der Kasse zustandekommt.

Das ist keine Verkehrssitte, sondern dem Umstand geschuldet, dass der Händler erst an der Kasse eine Willenserklärung abgeben kann, denn er ist ja nicht zugegen, wenn du ein Glas Gurken aus dem Regal nimmst. Zumal dieses ohne Schaden zurückgestellt werden kann.

Na der Fleischtheke ist er hingegen schon zugegen, und das ausgegebene Fleisch kann auch nicht weiterverkauft werden.

SomOne  15.04.2013, 01:46
@Ratirat

Ok, ok ... ich nehm alles zurück. Es läuft im supermarkt wohl doch nicht so, wie ich hier zu argumentieren versucht habe.

Sorry an den Fragesteller für meine offensichtliche Fehlinformation.

Nein du kannst das nicht einfach so zurückgeben, wenn dann ist das reine Kulanz des Händlers.

Diese Ware wurde für dich zurecht geschnitten, und läuft unter der selben Kategorie wie Meterware. Ist das Zeug angefertigt/Abgeschnitten aufgrund deines Auftrages, bist du zum Kauf verpflichtet.