darf ich Privatweg mit öffentlicher Verkehrsfläche, gewerblich nutzen?

7 Antworten

1. Es gibt private Straßen und Wege auf denen (mit Duldung des Eigentümers) öffentlicher Verkehr stattfindet. Das nennt man Privatstraße des öffentlichen Verkehrs. Wenn das vorliegt, muss die Straßenverkehrsbehörde ihre Zustimmung zu der gewerblichen Nutzung geben. Der öffentliche Verkehr kann aber alleine durch ein entsprechendes Schild ausgeschlossen werden.

2. Es gibt reine Privatstraßen, z.B. wenn ein Schild die Nutzung nur Anliegern gestattet. Da brauchst du keine Behörde fragen. Allerdings haben die Miteigentümer nach der Teilungserklärung sicherlich ein Mitspracherecht. Ohne deren Zustimmung ist das sicherlich nicht zulässig.

3. Durch Widmung wird eine Verkehrsfläche zu öffentlichem Straßenland. Da müsste man neben der Straßenverkehrsbehörde auch das Tiefbauamt bzw. Straßenbauamt wegen einer Straßenlandsondernutzung befragen. Das ist bei dir aber wahrscheinlich nicht gegeben.

Ponyhof11 
Beitragsersteller
 14.04.2015, 15:51

"Der öffentliche Verkehr kann aber alleine durch ein entsprechendes Schild ausgeschlossen werden."

 

Aber das darf ich nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn, oder? Vielleicht will er ja den öffentlichen Verkehr nicht ausschließen!!

Geochelone  15.04.2015, 08:45
@Ponyhof11

Darüber muss die Eigentümerversammlung beschließen.

Da würde ich auf jeden Fall bei der Gemeinde beim Ordnungsamt nachfragen, denn wenn der Nachbar dagegen ist, könnte es sonst Probleme geben. Ich würde dort schildern was genau Ihr dort machen wollt, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang.

Ihr solltet ganz dringend den Status klären. Als Beispiel für Gewohnheitsrecht werden in der Schule gern solche Fälle wie bei Euch geschildert. Danach dürfen dann private Wege auf einmal nicht mehr gesperrt werden, weil anderen ein Gewohnheitsrecht entstanden ist. Ob das rechtlich so stimmt kann ich nicht sagen, es ging im Unterricht ja um ein Prinzip. Und nach dem Prinzip entsteht dann auf einmal auch eine Räumpflicht und Haftung und die Kosten für den Erhalt natürlich auch.

Das kommt darauf an ob dieser Privatweg öffentlich gewidmet worden ist.

Geochelone  14.04.2015, 13:59

Wenn der Privatweg gewidmet ist, ist es kein Privatweg mehr !

pilot350  15.04.2015, 09:54
@Geochelone

Gerade doch, es ist ein privater Weg mit öffentlicher Widmung.

Also eigentlich bin ich immer davon ausgegangen, dass es eine reiner Privatweg ist. Weiß jetzt aber, wenn wir den Verkehr (Auto, Fahrrad...) stillschweigend dulden ist es ein öffentlicher Weg. Es gibt keine Schilder, Schranken usw. Den Nachbar haben wir nicht gefragt ob es für Ihn in Ordnung ist. Da es immer mehr Besucher werden und auf dem Weg sehr viele Menschen mit den Ponys gehen findet es der Nachbar glaub nicht mehr so schön. Der Weg führt außerdem direkt an der Terrasse vom Nachbar vorbei. Und der Nachbar bewirtschaftet eine Landwirtschaft und fährt auf diesen Wegen mit großen Maschinen!! Kann und das Recht genommen werden, diesen Weg als Ponyreitrunde zu nutzen??