Privatweg als Anlieger mit Roller befahren?
Hallo Leute,
ich bin neu hier und habe mich angemeldet, um euch eine Frage zu stellen, die mir seit einigen Tagen nicht mehr aus dem Kopf geht..
Also die Lage ist wie folgt:
Ich wohne in einem Privatweg, der nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist, sondern nur für uns Anlieger und Besucher der Anlieger zu befahren/begehen ist. Unser Privatweg ist zur unteren Seite hin an eine "normale Straße" angeschlossen und zur oberen Seite an eine Wendeplatte bzw. Sackgasse, die auch als "normale Straße" bezeichnet werden kann. An beiden Einfahrtsseiten der Straße ist der Privatweg auch ausgeschildert und der komplette Weg ist nicht asphaltiert, sondern mit "Kopfsteinpflaster" ausgelegt..
Da es in unserer Straße sehr verkehrsberuhigt ist spielen die Nachbarskinder hier gerne mit Kindern aus der näherern umliegenden Nachbarschaft, was auch keinen stört..
JETZT ZUR EIGENTLICHEN FRAGE:
Darf ich, als Anlieger, mit meinem Freund, der mich ja schließlich besucht, zur unteren Seite des Privatweges mit einem 50km/h schnellen Roller herausfahren? (natürlich in Schrittgeschwindigkeit!!! )
Vor einigen Tagen war es nämlich so, dass Kinder in der Straße spielten und wir herausfahren wollten. Da die Kinder uns ohnehin schon gesehen haben standen sie auf der Seite und da wir diese Kinder natürlich kannten hupten wir aus Spaß und winkten ihnen, was weiterhin ja nichts Schlimmes ist.. Am unteren Ende des Weges stand eine wutendbrannte Mutter, welche nicht einmal Anlieger ist, sondern eines ihrer spielenden Kinder abholen wollte, und ging sehr hysterisch auf uns los mit den Worten "Geht's noch?!" Wir wollten natürlich wissen, was sie so empörte und aus der eigentlich harmlosen Situation entstand eine sehr ausgeheizte Disskussion, welche ich bis heute nicht nachvollziehen kann..
Uns wurde also vorgeworfen, wir hätten hier nicht zu fahren wenn Kinder hier spielen und auch als wir ihr erklärten, dass wir die Kinder in keinstem Fall gefährdeten und extra langsam gefahren sind und dass das Hupen nicht als Warnung sondern als Begrüßung gemeint war konnten wir sie nicht beruhigen und sie drohte uns die Polizei zu holen, da wir keinerlei Rechte haben.. Als ich ihr dann auch schon etwas aufgeheizter Stimmung zu erklären versuchte, dass wir hier sehrwohl das Recht haben durchzufahren, da es ein Privatweg ist und wir Anlieger sind und sie hier "nicht einmal" wohne warf sie uns nur vor vor wie seien, Zitat "rotzfrech". Hier ist es wohl sinnvoll zu erklären, dass wir einen bereits einen ähnlichen Streit mit anderen Nachbarn hatten, welche meinten wir (als wir selbst noch klein waren) dürften nicht auf der "Straße" spielen und Kreide malen, da es ein öffentlicher Weg sei.. Die ganze Sache ging letzendlich soweit, dass wir bei der Stadt landeten und Recht bekamen, da wir Anlieger sind..
Meine Frage also nochmals: KÖNNTEN WIR PROBLEME KRIEGEN WENN WIR UNSEREN EIGENEN PRIVATWEG MIT DEM ROLLER ZUM VERLASSEN DER STRASSE BEFAHREN?
Danke für eure Geduld beim Lesen! :)
8 Antworten
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Ja, die Strasse dürft ihr befahren. Insbesondere da ihr Anlieger seid.
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Angepasste Geschwindigkeit ist angesagt... habt ihr gemacht.
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Hupen... kommt drauf an.
Der Gesetzestext:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder wer sich oder andere gefährdet sieht.
Als Argument: Die Kinder sind nicht aus dem Weg gegangen und waren damit auch bei Schrittgeschwindigkeit gefährdet. Deswegen habt ihr gehupt.
Ignoriert die selbst ernannten Verkehrspolizisten.
Man kriegt die wie folgt mundtot:
Ein Verbot zum Befahren einer Strasse darf nur die Polizei aussprechen bzw ggf der Bauhof bei Baumassnahmen. Verbietet euch also eine Privatperson das Befahren, dann masst sie sich die Amtsbefugnisse der Polizei an. Und Amtsanmassung ist strafbar!
§ 132 - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Danke, die Antwort merke ich mir!!
Es handelt sich um einen Privatweg, das heißt, die / der Eigentümer dieses Weges bestimmt die Regeln. Irgendwo muss die Nutzung dieses Weges verankert sein (Kaufvertrag des Hauses, Mietvertrag, Grundbuchamt bei Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerecht). Da musst du dich schlau machen, und davon ist es auch abhängig, ob euer Verhalten richtig oder falsch war.
Fakt ist, dass die wütende Mutter euch nichts zu sagen hat, denn ihr seid mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und habt die Kinder nicht gefährdet oder geschädigt.
So lange Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird darf da jeder fahren. Auch Lieferfahrzeuge oder Postboten. Wir wohnen auch an einem Privatweg, den wir auch selber haben pflastern lassen. Wenn da Eltern ihre Kinder spielen lassen wollen, sollten sie sich höflich gegenüber den Besitzern verhalten.
Es ist ein Privatweg - keine Spielstraße. Natürlich kannst du dort mit dem Roller fahren, auch mit dem Pkw kannst du bis zu deinem Grundstück fahren - sollst du den Wagen auf deinen Parkplatz tragen... ?
Da Du Anlieger bist, steht das Recht auf Deiner Seite aber ob bei Ein- oder Ausfahrt in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.