Privatweg als Anlieger mit Roller befahren?

8 Antworten

  1. Ja, die Strasse dürft ihr befahren. Insbesondere da ihr Anlieger seid.

  2. Angepasste Geschwindigkeit ist angesagt... habt ihr gemacht.

  3. Hupen... kommt drauf an.

Der Gesetzestext:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder wer sich oder andere gefährdet sieht.

Als Argument: Die Kinder sind nicht aus dem Weg gegangen und waren damit auch bei Schrittgeschwindigkeit gefährdet. Deswegen habt ihr gehupt.

Ignoriert die selbst ernannten Verkehrspolizisten.

Man kriegt die wie folgt mundtot:

Ein Verbot zum Befahren einer Strasse darf nur die Polizei aussprechen bzw ggf der Bauhof bei Baumassnahmen. Verbietet euch also eine Privatperson das Befahren, dann masst sie sich die Amtsbefugnisse der Polizei an. Und Amtsanmassung ist strafbar!

§ 132 - Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

lisaschmi 
Beitragsersteller
 09.03.2014, 17:22

Danke, die Antwort merke ich mir!!

Es handelt sich um einen Privatweg, das heißt, die / der Eigentümer dieses Weges bestimmt die Regeln. Irgendwo muss die Nutzung dieses Weges verankert sein (Kaufvertrag des Hauses, Mietvertrag, Grundbuchamt bei Grunddienstbarkeiten, z. B. Wegerecht). Da musst du dich schlau machen, und davon ist es auch abhängig, ob euer Verhalten richtig oder falsch war.

Fakt ist, dass die wütende Mutter euch nichts zu sagen hat, denn ihr seid mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und habt die Kinder nicht gefährdet oder geschädigt.

So lange Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird darf da jeder fahren. Auch Lieferfahrzeuge oder Postboten. Wir wohnen auch an einem Privatweg, den wir auch selber haben pflastern lassen. Wenn da Eltern ihre Kinder spielen lassen wollen, sollten sie sich höflich gegenüber den Besitzern verhalten.

Es ist ein Privatweg - keine Spielstraße. Natürlich kannst du dort mit dem Roller fahren, auch mit dem Pkw kannst du bis zu deinem Grundstück fahren - sollst du den Wagen auf deinen Parkplatz tragen... ?

Da Du Anlieger bist, steht das Recht auf Deiner Seite aber ob bei Ein- oder Ausfahrt in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.