lastwagen auf privatweg?
Wir wohnen in einem Dorf an einem Privatweg. Dieser Privatweg gehört mehreren Parteien. Einer dieser Parteien ist ein kleiner handwerkerbetrieb. Dieser Betrieb hat auch eine große ein/Ausfahrt zur Hauptstraße. An dem Privatweg wohnen viele kleinere Kinder die natürlich auf dem Privatweg spielen. Damit hat der Handwerker ein Problem da er diesen Weg als seinen ansieht und die Kinder seiner Ansicht nach zu laut sind und den Weg durch Fahrradfahrern beschädigen. Deshalb lässt er ständig alle seine 7,5 Tonner und seine Anlieferungen über den Weg fahren, auch durch die spielenden Kinder. Ich würde gerne wissen ob er das darf, da er ja eine große offizielle ein/Ausfahrt hat oder ob wir irgendetwas dagegen tun können? Einmal hätten sie ein Kind ungebremst und voll im Blickfeld angefahren. Reden haben wir schon versucht, aber er beschimpft alle nur und hält sich im Recht da es ja sein Weg sei, aber wir sind doch genauso Teilhaber.
4 Antworten
Das kann dir nur das zuständige Straßenverkehrsamt / Ordnungsamt sagen. Hier kennt keiner die örtlichen Gegebenheiten und wie die Straße deklariert ist.
Es kann ja sein, das diese alleine durch ein Schild 262 oder 263 begrenz ist.
Als erstes würde ich klären, ob die Firma tatsächlich Miteigentümer des Weges ist. (Grundbuchauszug) . Es stimmt nur das, was man selbst "schwarz auf weiß" gelesen hat. Du benötigst den Kaufvertrag mit dem ihr den Weg erworben habt, denn nur dort könnten Kostenfragen geklärt worden sein.
Sollte der Firmenbesitzer im Recht sein, wird es höchste Zeit eine "Eigentümerversammlung" anzusetzen. Der Weg dient euch allen und ihr seid vermutlich auch zu gleichen Teilen für die Instandhaltung zuständig. Mit der Nutzung durch LKW würde ich versuchen ihm fast die kompletten Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen.
Darf er mit den LKW evtl nur als Rechtsabbieger durch die offizielle Ausfahrt? Und vorhanden ist nicht unbedingt gleich genehmigt! Was war zuerst der Privatweg nur mit Wohnhäusern oder die Firma?
Beteiligt den Baulastträger der Hauptstraße (Gemeinde oder Land), ob die Nutzung des Privatweges für 7,5 t gestattet ist, als Abbieger.(!) In die Benutzung werden die sich nicht einmischen, sonst hätten sie ihn gewidmet.
Alles nur mal Denkanstöße;-)
den Weg durch Fahrradfahrern beschädigen.
Da gebe ich ihm vollkommen Recht! So ein kleiner Lkww richtet natürlich viel weniger Schaden an! :-) Es gibt schon seltsame Typen!
Was steht denn in dem Vertrag drin, der zwischen den Eigentümern der Straße abgeschlossen wurde? Welche Wegerechte wurden eingetragen?