Darf ich polizisten wäreend sie mich ausfragen aufnehmen?

8 Antworten

JA du darfst aufnehmen. Allerdings muss die Handlung der Beamten und nicht der Beamte selber im Fokus stehen, wenn dies unterteilbar ist. Sobald du allerdings aufnimmst dürfen die Kollegen deine Personalien feststellen, weil du dieses Videomaterial nicht veröffentlichen darfst.

Robertsfrage 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 16:41

Wenn sie meine personalien feststellen  was sie ja normal immer machen wenn sie einer person eine straftat zuteilen wollen reicht diese dann aus oder muss ich mir eine schriftliche bestätigung einholen das ich sie aufgenommen habe? Im fokus steht nicht der beamte selber sondern seine aussage mit welcher er mich in bedrängnis bringen möchte.

sollte meine tante nichts gesagt haben wäre das ja rufmord wenn ich z.b. sage der komissar x,y hat mir erzählt der richter yx verkauft drogen würde ich  ja auch wegen rufmord die konsequenzen tragwn müssen.

BlackApache  18.08.2016, 08:08
@Robertsfrage

Du könntest ja genauso gut eine Audioaufnahme machen, was die Rechte der Beamten weit weniger einschränken würde. Schriftliche Bestätigung brauchst du nur wenn die Polizei etwas für dich macht oder dir etwas erlaubt. In dem Fall schränkst du die Beamten ja in ihren Rechten ein, d.h. du benötigst natürlich keine Bestätigung von den Beamten.

Und nein das wäre kein Rufmord. Sie schreien es ja nicht durch die Straße sondern sprechen dich (zivilisiert) darauf an.

Ich kann mir schon vorstellen wie die Situation war und was ihr für nen Haufen seid, daher habe ich keine Bedenken, dass die Beamten korrekt gehandelt haben.

Du darfst NIEMANDEN gegen seinen Willen auf Band aufnehmen, egal ob Polizist oder den Bäcker an der Ecke.

Robertsfrage 
Beitragsersteller
 17.08.2016, 16:58

Manche polizisten laufen mittlerweile mit kameras an ihrer weste herum hatte so welche gesehen da steht das meine ich auf dem rücken, von daher begehen diese beamten endweder ihre gesamte dienstzeit eine straftat oder dieaussage stim t nicht so recht

Das ist schlichtweg strafbar = verboten.

Zu den Richtlinien gehört auf GF auch,dass man nicht endlose Blöcke schreibt und sich wenigstens halbwegs an Rächtschreipunk hält.

Da Du das ja schon nicht hinkriegst, ist es Dir sicherlich auch egal, dass ungenannte Aufnahmen verboten sind und auch nicht als Beweismaterial gelten können.

"Ich habe mehrfach erlebt ".. Du scheinst einen interessanten Freunds- und Verwandtenkreis zu haben.

Das ist nicht legitim.

LG