Darf ich meinem Mieter den Strom und Wasser ausschalten, wenn er fristlos gekündigt wurde?
hallo, mein Mieter hat seit 2 Monate keine Miete bezahlt, so habe ich ihn nach zweimalige Mahnung eine fristlose Kündigung eingereicht. Er ich jedoch nicht nachgegangen die Wohnung zuräumen und will weiter "kostenlos bei mir zu wohnen" als Grund benennt er, dass er kein Geld habe und ich ihn nicht mit seine 3 Kinder "rauswerfen" kann. Mir wurdet schon geraten Räumungklage zu stellen, was sehr teuer ist. Daher suche ich nach alternative ihn "los zuwerden".
Frage: Ist es rechtfertigt ihn die Strom- und die Wasserversorgung abzuschalten?, (ich find es sehr ungerecht, wenn ich ihn die Betriebskosten auch noch bezahlen müsste)
ich bedanke mich schon mal für die Hilfe.
17 Antworten
Hier wäre eine Beratung bei einem Fachanwalt ratsam. Ich weiss das es im Gewerbemietbereich sowas gibt und das Wohnungsrecht gleicht sich an. Aber ob es hier schon Urteile gibt weiß ich nicht. Aber das Mietverhältnis muss durch eine Wasserfeste Kündigung beendet sein.
Guck mal hier:::::: http://www.rafranke.de/ausfrieren.htm
Die "Grundversorgung" darfst Du ihm nicht entziehen. Zumal ich Zweifel habe dass Du sein Stromversorger bist. Bei Wasser würdest Du Dir nur selbst schaden, denn die Toilette wäre als erstes verstopft, den Rest kannst Du Dir selbst denken. Du bist leider einer der vielen vielen Vermieter welches dieses Los erwischt. Auch mit einer Räumungsklage dürfte dieses Problem min. noch ca. 2 Jahre bestehen.
ich habe das thema auch schon mal gehabt, habe wasser und heizung abgeschaltet.....
mieter hat polizei angerufen, polizei kam.... und ich musste wieder einschalten....
unglaubliche verhaeltnisse in deutschland...
Verbotene Eigenmacht, ist hier die Begründung.
Nein, das darf der VM nicht.
Machts Du es trotzdem und der Mieter wendet sich an das zuständige Amtsgericht wird Dir über einen Gerichtsvollzieher auf Deinen Kosten die Entscheidung zugestellt, Wasser und Strom zur Verfügung zu stellen.
Du kannst aber mit dem Wasser- und dem Energieversorger abklären, ob dise Dir Münzautomaten zur Verfügung stellen.
Die Automaten werden dann an den Leitung angeschlossen und der Mieter hat weder Strom noch Wasser, wenn er kein Geld einwirft.
Nein das darfst Du nicht. Der Vermieter ist immer der Dumme.
Hier so ein Fall mit einem entsprechenden Urteil
http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/urteilaid21635.html
Es gibt nur den Klageweg.
Mit welcher Begründung musstest du das tun?