Wer muss in einer gemieteten Wohnung den Strom bezahlen, wenn der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist?
Mieter ist in Wohnung eingezogen. Hat bei Einzug sofort einen Stromlieferungsvertrag unterschrieben und danach nie wieder etwas davon gehört.
Ein Anruf beim Netzbetreiber hat ergeben, dass der Stromzähler nicht auf den Mieter angemeldet ist und auch nicht angemeldet werden kann, solange jemand anderes nicht abgemeldet ist.
Der Vormieter ist nicht auf den Stromzähler angemeldet. Die Hausverwaltung ist angemeldet.
Hausverwaltung sagt aber auf Nachfrage: "Wir haben mit Strom nichts zu tun."
Wenn nun doch irgendwann mal die Erleuchtung kommt bei der Hausverwaltung und der Stromzähler dann endlich mal abgemeldet wird, sodass sich der Mieter auch anmelden kann, um überhaupt die Möglichkeit zu bekommen Strom bezahlen zu können.... Wer bezahlt dann den Strom für den Zeitraum bis dahin?
Der Mieter wohnt seit November in der Wohnung.
Scheinbar bezahlt niemand den Strom.
Mieter hat alles getan, kann mehr nicht tun.
Ich frage mich seit der Auskunft der Hausverwaltung wie das sein kann.. Ob die keine Rechnungen bekommen von e.on... Oder ob die das einfach ignorieren... Landen die Briefe vielleicht ungeöffnet im Müll?
Ich kann das einfach nicht begreifen.
Wäre ich Mieter ich würde den Strom nicht bezahlen, weil ich ja zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner war.
Den Stromlieferungsvertrag (ob Grundversorgung oder nicht) hatte der Stromlieferant ja mit der Hausverwaltung - auch wenn die Hausverwaltung das laut eigener Auskunft anders darstellt.
12 Antworten
Es ist gut, dass Du einen Stromliefervertrag abgeschlossen hast. Da liegt dann ein Preis je kwh zu Grunde, den Du irgendwann vorlegen kannst.
Denn irgendwann kommt es ans Licht. Die Hausverwaltung wird eine Rechnung bekommen über den gesamten Strom, den Du bis dahin verbraucht hast und zwar zum Grundversorgertarif. Man wird sich dann an Dich wenden wegen der Bezahlung.
Da Du den Strom verbraucht hast, musst Du ihn auch bezahlen. Weil Du aber nachweisen kannst, dass Du alles unternommen hast, um den Strom auf eigenem Vertrag zu bekommen, musst Du nur so viel bezahlen, wie Du an Deinen Stromlieferanten bezahlt hättest.
Pass gut auf: Vor Gericht wird man Dir sagen, dass derjenige, der verbraucht hat, auch bezahlen muss. Hättest Du auch müssen, wenn der Wechsel geklappt hätte.
Da kannst Du dann aber laut pfeifen!
Wichtig ist für den Mieter dass er nachweisen kann dass er sich um alles gekümmert hat (Schriftverkehr oder Zeugen). und dann abwarten, es kann lange dauern bis die zuständigen Leute aufwachen.
Beispiel: Ich sollte in einem Haus, das ein Verwandter gekauft hatte die elektrische Anlage erneuern. Dabei stellte sich heraus dass die Hauptzuleitung, die eigerntlich über den Zähler laufen sollte an diesem vorbeigeführt war. Es wurde also Strom verbraucht ohne dass er gezähhlt wurde. Dieser Zustand bestand laut des Mieters der vor dem Verkauf da gewohnt hatte mindestens seit 10 Jahren.
Der Versorger hat auch immer einmal im Jahr ablesen lassen, gewundert hat sich niemand.
Geil. Und wer hat dann was für eine Rechnung bekommen für die letzten 10 Jahre?
Na, niemand natürlich, der Zählerstand blieb ja unverändert--also null Verbrauch- es wurde nur die Grundgebühr bezahlt.
Das sollte "der Mieter" mit "dem Grundversorger" und "der Hausverwaltung" klären, am besten schriftlich, damit am Ende jeder auf seine Aussagen festgenagelt werden kann.
Es muss ihn der bezahlen, der ihn verbraucht hat. Die Hausverwaltung meldet den Zähler beim Auszug den vorherigen Mieters auf sich um, und der aktuelle Mieter dann auf sich.
Mit wem hat er denn einen Stromliefervertrag abgeschlossen? Das wäre der richtige Ansprechpartner für Nachfragen.
Es muss ja einen geben auf den der Zähler angemeldet ist. Der Jenige wird dann auch die Rechnung bekommen.
Angemeldet auf den Zähler ist die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung sagt aber "Wir sind nicht zuständig. Wir haben mit Strom nichts zu tun."
Wie man so schön sagt, wer bestellt , der bezahlt . In dem Fall die Hausverwaltung. Nur zwischen der Hausverwaltung und dem Energielieferant besteht ein rechtlich bindenter Vertrag.
Ja. Das ist es, was ich wissen wollte. Das wird es dann wohl auch sein.
Steht denn im Mietvertrag etwas über Strom?
Nein. Nichts.
Auch das erlebe ich immer wieder, besonders bei denen mit dem großen E., die setzen einfach willkürlich fest und sinnd ncit in der Lage, umzustellen.
Die haben schon drei Verfahren gegen mich verloren, weil sie keine zahlungsfähigen Rechnungen können.
Ich würde denen was pfeifen. Ich würde denen sagen "Selbst schuld, wenn ihr euch nicht abmeldet."
Und dann könnten die machen was sie wollen.
Da würde ich mich sogar riesig drüber freuen, wenn das vor Gericht gehen würde. Da hätte ich gar keine Bedenken.