Selbständig in der Versicherungsbranche trotz Vorstrafe?
Hi,
ich wollte wissen ob man sich in der Versicherungsbranche bzw. als Versicherungsmakler mit einer Vorstrafe wegen Körperverletzung selbständig machen darf?
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
4 Antworten
Soweit ich weiß, braucht man bei den Versciherungsgesellschaften ein polizeiliches Führungszeugnis. Ich denke mal, dass es hier vor allem auf die Art des Eintrages und die Schwere deiner Vorstrafe ankommt. Grundsätzlich halte ich deine Vorgeschichte für suboptimal und es wird wahrscheinlich auf deine Argumentation beim Vorstellungsgespräch ankommen. Wenn es aufgrund deiner Bewerbungsunterlagen überhaupt so weit kommt.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich arbeiter als Vermittler, ich mußte ein Führungszeugnis bringen. Ausserdem arbeitet man mit Daten der Kunden, Werte, usw. Du wirst eine Maklererlaubnis benötigen, auch hierfür brauchst du ein Führungszeugnis
Vielen Dank für die Antwort :)
Habe jetzt noch mal intensiver nachgelesen.
Schlussfolgerung ist das man sich mit Körperverletzung selbständig machen darf es darf jedoch keine schwere Körperverletzung sein. Da das als Verbrechen zählt.
Damit hast du beste Chancen bei der "Moskau-Inkasso"