Darf ich mein Haus mit Fallen ausstatten?
Hallo,
darf ich mein verschlossenes Haus im inneren während meiner Abwesenheit mit schweren Fallen versehen, z.B. Bärenfalle? Mir geht es darum, dass ein im Einbruchsfall verletzter Einbrecher keine rechtlichen Ansprüche stellen kann
10 Antworten
Nein, darfst du genau so wenig, wie z. B. Türgriffe unter Strom setzen. Das wäre -da bewußt in Kauf genommen, zumindest Körperverletzung bis hin zur schweren / gefährlichen Körperverletzung. Und sollte dadurch jemand zu Tode kommen (z. B. durch Verbluten), würdest du für viele Jahre in den Knast wandern.
Es gibt andere und wesentlich bessere Möglichkeiten, sein Heim gut abzusichern - die Kriminalpolizei berät dich da gerne.
Trotzdem darfst du dein Haus nicht zu einer Todesfalle umbauen,
Ob drinnen oder draußen, das spielt absolut keiner Rolle. Du darfst keinem anderen Menschen einen gesundheitlichen Schaden zufügen, sonst bist du dran. Dabei ist es unerheblich, ob das Betreten zulässig oder illegal ist.
Aber ein Einbrecher darf alles machen HAUS VERWÜSTEN Frau VERGEWALTIGEN Mann UMBRINGEN oder wie ???????
Lieber Hippopotamus,
da du ja anscheinend sehr darauf aus bist mehrere hunderte von Euros in völlig unnötige Fallen für dein Haus zu investieren, hätte ich ein paar Ideen für dich : 1. Du engagierst dir ein paar Leute die dein Haus bewachen und wenn ein Einbrecher kommt schaffen sie ihn weg (ich denke du weißt was ich meine...) und keiner merkt etwas davon... 2. Du klebst dir einfach einen dieser Aufkleber auf die Tür wo drauf steht das dein Haus Videoüberwacht ist und sonst irgenetwas an deinem Haus installiert ist... (das wäre jedenfalls sicherer für dich und nicht so teuer) 3. Du lässt dir diese Gitterstäbe an deine Fenster machen die auch bei Juwelieren,... sind, die Geschäfte dürfen das ja auch... 4. Du lässt alle deine Türen und Fenster zumauern und machst als einzige Tür so eine Tresor-Tür an dein Haus damit du auch noch raus kannst... Mir fallen noch ganz viele andre Sachen ein aber ich rate dir einfach dein Haus so zu lassen wie es ist, denn es wird nicht in jedem Haus eingebrochen und hoffentlich auch nicht bei dir...
IN deinem Haus kannste machen was du willst...eigentlich. ABER...kommt jemand dadurch zu Schaden, liegt logischerweise eine Körperverletzung vor. Ich würds nicht machen, denn dein Vorhaben hat etwas von Vorsatz, und da wird jeder Richter "schwach". Frag doch mal n Anwalt ;)
Der Einbrecher hat auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Er wird eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bzw. Einbruch erhalten, du bekommst eine wegen Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, im schlimmsten Fall Totschlag, wenn er das nicht überlebt. Weist man dir Heimtücke oder niedere Beweggründe nach, ist es eventuell Mordversuch oder Mord.
Nun schau mal im StGB, was er bekommt, wenn er überlebt, und was du bekommst...
Lass den Blödsinn!
Aber wenn er wissentlich in mein Anwesen eindringt habe ich doch das Recht, mein Hab und Gut zu schützen, sehe ich das richtig?
Das mit der Körperverletzung wäre doch nur der Fall, wenn ich die Fallen im Garten aufstellen würde?
Ja du hast das Recht dein Eigentum zu schützen, aber da gibt es halt auch Grenzen und die würdest du halt mit solchen Maßnahmen überschreiten,
Und was ist wenn irgendetwas während deiner Abwesenheit passiert, Beispiel: In deinem Haus brennt es, Feuerwehrmann kommt rein und alles ist voller Rauch. Er sieht nichts : Aua !!!
Ich denke nicht das du das darfst, denn du weißt nicht wer noch alles aus einem Zufall herein kommt...
Habe eine Sprinkleranlage im kompletten Haus installiert, zumal würde ich ein Warnschild aufstellen
Klar und wenn es brennt und alles verraucht ist sehen das die Rettungskräfte auch.
Ich Rede von Fallen im inneren des Hauses... da muss man ja gewaltsam eingedrungen sein