Darf man ein Haus zur Festung machen?
Darf man zum Schutz vor Einbrechern ein Haus zur Festung machen ? Ich mein auch Fallen in Garten aufstellen usw. ! Ich selbst besitze kein Haus, mich interessiert die Frage nur !
5 Antworten
auch wenn es dein grundstück ist, so kansnt du keine wassergräben oder gruben ausheben, in die ein einbrecher " zufällig" reintritt.
genauso wie selbstschussanlagen, elektrozaun oder ähnliches.
schliesslich weisst du, wenn du so etwas aufstellst, das sich ein anderer mensch verletzen wird.
das ist bewusste körperverletzung, je nachdem auch totschlag
Zur Festung machen darfst du dein Haus. Also Gitter vor den Fenstern, einen Wassergraben (soweit es die Gemeinde gestattet), meinetwegen auch eine Zugbrücke und so. Auch Schießscharten sind gestattet. (Solange es nicht gegen die örtlichen Bauvorschriften verstößt, in einer Eigenheimwohnanlage wirst du da vermutlich Probleme bekommen).
Dein Grundstück darfst du auch mit Kameras überwachen, aber nicht die Strasse vor dem Grundstück.
Fallen im Garten sind so ein Problem. Man könnte zwar denken, dass man auf seinem Grundstück das darf, aber das ist eben nicht so. Du darfst den armen Einbrecher nämlich nicht verletzen!
Nein, das darfst du nicht.
Und selbst im Haus darfst du auch keine Fallen aufstellen., wodurch sich jemand verletzen könnte.
Wo hast du dein Wissen dazu her?
Ist da der Einbrecher ned selbst Schuld ? Es gehört sich ja ned in ein fremdes Haus einzubrechen !
Ich glaube, mit den Fallen hast du ein Problem. Aber wenn explizit davor gewarnt wird sieht das eventuell anders aus.
Ansonsten kannst du dein Haus oder Grundstück schon einbruchsicher machen. Aber keine Selbsschußanlagen oder Strom.
Da bin ich aber auch mal auf Antworten gespannt.
nein darf man nicht
Doch. Er darf Fallen im eigenem Haus platzieren. Wenn er sich jedoch selbst damit verletzt, hat er Pech. (Die Wohnung ist unverletzlich)