Darf ich einen Einbrecher töten?

12 Antworten

Das ist so eine Sache.

Also wenn der Einbrecher Dich überrascht und Du ihm im Affekt eins mit einer Vase über die Rübe ziehst, weil sie da herumstand, dann KANN das als Notwehr mit Todesfolge erklärt werden. Dafür würdest Du nicht bestraft werden.

Aber wenn der Einbrecher 45 Messerstiche hat, dann ist das Totschlag und wird definitv bestraft.

Mord ist es nicht. Mord ist immer eine geplante Tötung durch niedere Beweggründe, also eine vorsätzliche und geplante Tat.

Deswegen wird auch unterschieden, ob Du bzw. der Einbrecher eine richtige Waffe haben oder nur etwas als Waffe benutzt hast (z.B. einen Alltagsgegenstand).

§ 32 Abs. II StGB sagt, dass Notwehr die Verteidigung ist, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren,

Eine Verhältnismäßigkeit wird daher nicht geprüft;

Die Notwehr nach § 32 StGB kennt keine Beschränkung des Mittels der Notwehr; eine Abwägung einer Verhältnismäßigkeit findet nicht statt; (§ 32 Abs. 2 StGB)

Du darfst Leib und Leben im Rahmen der VErhältnismässigkeit schützen, auch wenn du den EInbrecher dabei toetest. Man wird aber SEHR GENAU prüfen, ob dies wirklich notwendig war und ob zB ein Schuss ins Bein nicht gereicht hätte. Ich denke das du in jedem Fall ein Verfahren am Hals hast - mit ungewissem Ausgang

Deine Gegenwehr darf nur angemessen sein, sonst ist es eine Straftat, für die Du belangt wirst.

Also selbst wenn er ein Messer hätte und Dich angreifen würde, dürftest Du ihn nicht töten, sondern nur kampfunfähig machen (also ins Bein oder die Schulter schießen)