ist der schriftliche Verweis gerechtfertigt?
Mein 15jähriger Sohn wurde im Schulbus von einem Mitschüler dauernd beleidigt. Trotz Aufforderung meines Sohnes damit aufzuhören, hat er weitergemacht. Da ist mein Sohn ausgerastet und hat ihn einmal geschlagen. Nun hat er einen schriftlichen Verweis von dem Schulleiter bekommen mit der Androhung, wenn er noch einmal negativ auffällt, wird er aus allen öffentlichen Schulen verwiesen. Dies ist sein erster Verweis. Ist das gerechtfertigt?
15 Antworten
Gerechtigkeitshalber würde ich sagen, nein. Immerhin wurde er provoziert und ist dadurch sauer geworden und hat sich gewehrt. Wobei ich meine,dass Schlagen keine Lösung ist. Anstatt den anderen zu ignorieren, was definitiv eine bessere Lösung gewesen wäre, hat er geschlagen. Ein Sprichwort sagt "Wer schlägt hat automatisch Unrecht". Und wenn einer sagt "Idiot" (als Beispiel) ist das sehr unauffälliger als eine kräftige Ohrfeige. Im Grunde hat der Lehrer, der mit Sicherheit das Schlagen bemerkt hat, die Vorgeschichte aber nicht, recht. Wehren muss man sich nicht mit den Fäusten. Ein anderes Sprichwort sagt "Wenn das Gehirn sich ausschaltet, schalten sich die Muskeln ein". Dein Sohn sollte lernen, sich auf andere Art und Weise zu wehren. Denn schließlich kann bei einer Schlägerei etwas passieren, und was dann? Ein Verweis ist schon okay. Die Androhung, aus allen öffentlichen Schulen verwiesen zu werden ist allerdings dann doch ein seeeehr lächerlich. Immerhin besteht ja Schulpflicht. Und wegen sowas kann man nicht einfach so hart bestraft werden. Was ist denn das für ein Schulleiter? Ich würde nochmal versuchen mit ihm zu reden und ihn darauf hinweisen, dass Dein Sohn nicht allein schuld ist, und was er denn glaubt, wie lange es Schüler geben wird, wenn er alle grad aus sämtlichen öffentlichen Schulen verweisen will. Ich denke, das ist eine sehr unkompetente Drohung gewesen. Wenn es denn tatsächlich so war.
Nach einem zweiten Verweis aus allen öffentlichen Schulen verwiesen zu werden ist für mich schon sehr übertrieben, der Verweis an sich, da hat er eben pech gehabt, dass das jemand gepetzt hat.
Nein, das ist übertrieben. Aber ich glaube nicht, dass dein Sohn ein Unschuldslamm ist, auch, wenn er bisher keinen anderen Verweis erhalten hat. Bei der Schärfe in der Androhung, muss schon öfter einmal etwas vorgefallen sein, was nicht geahndet wurde.
nun, in der regel ist es so, das dieser verweis gerechtfertig ist... aber wenn er genügend zeugen hat, die bezeugen das er andauernd provoziert wurde, dann sieht die ein oder andere schule über einen verweis hinweg... ich würde das gespräch mit dem schulleiter suchen...
Die Jugendlichen sollten ihre Konflikte ohne Gewalt austragen und mit "Reden" lösen lernen. Dieses beizubringen ist Sache der Eltern, Lehrer und deren Vorgesetzten.Finde also, die Schule hat versagt und deshalb den Tadel ungerechtfertigt, falls solche Programme nicht angeboten werden!