Anzeige wegen Bedrohung in der Schule?

4 Antworten

Ja, das ist möglich.

Wenn jemand beleidigt wird, z.b. wegen seiner Haarfarbe, dann stellt das eine strafbare Beleidigung dar. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

Wenn jemandem Schläge angedroht werden, für den Fall, dass er sich nicht in einer bestimmten Weise verhalten sollte (z.B. falls er "aufmuckt"), dann stellt bereits das einen strafbaren Nötigungsversuch dar. Das Drohen mit Schlägen ist also eine Straftat!  https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html 

(Wenn jemand mit einem Verbrechen bedroht wird, erfüllt das auch einen Straftatbestand https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html  )

Wenn jemand geschlagen wird, stellt das eine strafbare Körperverletzung dar. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

Ein Mobbingverhalten der Mitschüler, z.b. weil jemand eine andere Haarfarbe oder Hautfarbe hat, ist nicht akzeptabel. Auch das Grundgesetz verbietet Rassismus dieser Art. Die Lehrer / Schule sind verpflichtet, einen Schüler vor Mobbing und Beleidigungen und Nötigungen in der Schule zu schützen. Wenn Lehrer hier wegsehen und nichts machen, dann machen sie sich selber strafbar. Lehrer haben strafrechtlich eine "Garantenstellung" https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html  

Lehrer sind nämlich nach dem Gesetz verpflichtet, zu verhindern, dass gegen Schüler Straftaten begangen werden "Unterlassungsdelikt").

Lehrer müssen gegen Schüler vorgehen, die andere mobben, nötigen oder beleidigen. Wenn Lehrer nichts tun, sollte man das bei der Schulleitung (am besten schriftlich!!) melden. Wenn die Schulleitung nichts macht, sollte man sich beim zuständigen Disziplinarvorgesetzten der Schule (z.B. der Schulrat) beschweren. Wenn der nichts macht, kann man Strafanzeige bei der Polizei, oder besser bei der Staatsanwaltschaft erstatten (schriftlich!).

JessiRaa6 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 11:43

Vielen Dank

Das ist Mobbing und damit kann es auch strafrechtlich relevant sein. Es kommt zum Beispiel Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung in Frage. Je nachdem, wie die Situation tatsächlich ist. Würde er geschlagen werden, dann außerdem Körperverletzung.

Ich würde mich zu allererst an einen Vertrauenslehrer oder an den Direktor wenden. Dass sich einige auf die Seite derjenigen stellen, die denen Freund mobben, ist leider nicht ungewöhnlich. Wichtig ist aber: Dein Freund ist definitiv NICHT schuld, völlig egal was er tut, für Mobbing gibt es keine Rechtfertigung. Lasst auf keinen Fall locker, bis jemand aus der Schule (Lehrer, Direktor) auf eurer Seite steht. Für so etwas sollte es mindestens einen Verweis, eher ein Disziplinarverfahren geben.

Nein man kann niemanden anzeigen, von dem man vermutet er könne eine Straftat begehen.

Man kann leider niemanden fürs drohen Anzeigen. 

Du kannst nur Anzeigen wenn auch eine Straftat vorliegt. Das passiert aber meistens erst, wenn eben auch was gemacht wurde.

Ansonsten den Leuten aus dem weg gehen

fairytales  07.06.2017, 10:13

Man kann jemanden wegen Bedrohung anzeigen, wenn jemand eine Straftat androht, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Guerkchen77  07.06.2017, 10:12

Morddrohungen kann man ZB aber auch anzeigen