Darf ich jeden Samstag arbeiten minderjährige?

7 Antworten

Schau mal hier, vielleicht hilft das ja weiter:

§ 17 Jugendarbeitsschutzgesetz: Sonntagsruhe

Minderjährige Azubis dürfen am Sonntag laut § 17 JArbSchG nicht
beschäftigt werden. Allerdings nennt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch
hier zahlreiche Ausnahmen, unter anderem das Gaststättengewerbe.
Allerdings soll jeder zweite Sonntag frei sein. Zwei Sonntage im Monat
müssen frei sein. Auch hier gilt, dass Jugendliche einen Anspruch auf
einen Ersatzruhetag in derselben Woche haben, in der sie am Sonntag
arbeiten.

du darfst an zwei samstagen in der woche arbeiten, musst aber unter der woche einen ausgleichstag frei bekommen, damit die fünf-tage-woche eingehalten wird.

an sonntagen darfst du garnicht eingesetzt werden solange du minderjährig bist.

An Samstagen darfst Du beschäftigt werden (hier: Ausnahme Bäckerein und Konditoreien) - am Sonntag und an einem Feiertag darfst Du nicht beschäftigt werden.

Für den Samstag mußt Du einen Ausgleichstag erhalten (und zwar in der selben Woche), da Du nur 5 Tage in der Woche arbeiten darfst.

Mindestens 2 Samstage sollen frei sein.

Wenn Du eine 5-Tage-Woche hast, mußt Du dafür einen Werktag freibekommen, bei einer 6-Tage-Woche nicht

Für den Sonntag aber gibt es auf jeden Fall einen freien Werktag