Muss ich wirklich immer von montag bis samstag arbeiten?
Hallo ich hab meine Lehre beim Bäcker im Verkauf seit paar Monaten abgeschlossen, und jetzt arbeite ich leider immernoch in meinem Betrieb.
Ich bin auf 40 Stunden die woche angestellt und habe 20 Tage Urlaub im Jahr.
Erstmal ist das ja OK, aber ich muss jede Woche von Montag bis Samstag arbeiten.
In meiner spätschicht 39 Stunden,
In meiner Frühschicht 47,5 Stunden.
(ist nicht relevant, aber ich bekomme mindestlohn d.h. 9,60€ die Stunde)
Und jetzt zu meiner tatsächlichen Frage :
Ist es wirklich erlaubt wirklich jeden Montag bis Samstag zu arbeiten? Ich habe nur jeden Sonntag frei und sonst nie? Das ist wirklich sehr belastend...
Vielen lieben Dank für die Antworten
Lg Maxi
9 Antworten
Eine Sechstagewoche ist zwar erlaubt, dann musst du aber mindestens 24 Arbeitstage Urlaub im Jahr bekommen.
Da du aber im Verkauf taetig bist, greift hier das Ladenschlussgesetz. Dieses schreibt in § 17 Abs. 4 vor, dass dir auf Verlangen mindestens ein freier Samstag im Monat zu gewaehren ist.
Das mag dann wohl in Thueringen so sein. Aber geht es hier ueberhaupt um eine Baeckerei in Thueringen?
Bundesverfasungsgericht sagt dir was?
Das Bundesverfassungsgericht hat offenbar die vom Land Thueringen erlassene gesetzliche Regelung fuer verfassungskonform gehalten. Das heisst aber doch nicht, dass diese fuer das Land Thueringen erlassene gesetzliche Regelung nun auch in allen anderen Bundeslaendern gilt. Landesgesetze gelten doch immer nur in den Bundeslaendern, in denen und fuer die sie erlassen wurden.
So soll es aber sein. Das urteil gilt für alle bundesländer. Man muss halt seinen Anspruch nur geltend machen.
Gibt es denn entsprechende gesetzliche Regelungen auch in anderen Bundeslaendern? Das Bundesverfassungsgericht hat doch lediglich entschieden, dass das Land Thueringen das so fuer das Land Thueringen regeln darf. Das bedeutet aber doch nicht, dass die fuer das Land Thueringen erlassenen Regelungen nun ploetzlich auch in allen anderen Bundeslaendern gelten. Es heisst lediglich, dass alle anderen Bundeslaender es auch so regeln duerfen. Haben die das dann auch getan?
Eine ziemlich arrogant-polemische (rhetorische) Frage ausgerechnet gegenüber DerCaveman!
Ist zulässig, aber dann mit 24 Urlaubstagen im Jahr.
Hier in Thüringen gibt es die Regelung im Handel mit den zwei freien Samstagen im Monat. Aber ich denke, da muss man auch als Arbeitnehmer aufpassen, dass sich die Firmen daran halten.
Ja, eine Sechs-Tage-Woche ist zulässig. Allerdings beträgt der Mindesturlaub dann 24 Tage im Jahr, also vier Sechs-Tage-Wochen.
Wenn du auf Dauer keine Sechs-Tage-Woche machen möchtest, musst du mit deinem Arbeitgeber verhandeln oder dir einen anderen suchen.
Wenn du auf Dauer keine Sechs-Tage-Woche machen möchtest, musst du mit deinem Arbeitgeber verhandeln oder dir einen anderen suchen ...
... oder dich auf § 17 Abs. 4 LadSchlG berufen und einen freien Samstag im Monat verlangen. Falls der Betrieb allerdings nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt, koennte das dann leicht nach hinten losgehen.
https://kanzlei-kerner.de/wie-viele-tage-muessen-arbeitnehmer-maximal-durcharbeiten/
Eine andere Ruhefrist ist der Grundsatz des arbeitsfreien Sonntags. Das deutsche Recht kennt das klassische Wochenende, bestehend aus 2 freien Tagen, nicht. Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer lediglich an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 Uhr und 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Zu einer 6-Tage-Woche ist ein Arbeitnehmer also verpflichtet, wenn der Arbeitgeber es so verlangt und der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt.
Hier greift allerdings das Ladenschlussgesetz. Das schreibt vor, dass dem Artbeitnehmer auf Verlangen 1 freier Samstag im Monat zu gewaehren ist.
Ja, ist erlaubt.
Allerdings muß das im Einklang mit deinen Wochenstunden stehen. Wenn du einen 40 Stunden/Woche Vertrag hast, dann kann es nicht sein, das du 6 Tage á 8 Stunden arbeitest. Dann muß dir entsprechend ein anderer Tag frei gegeben werden oder du darfst nur 6,6 Stunden täglich arbeiten.
Es kann zwar sein, das du hier und da mal eine 6 Tage Woche machst, aber im Wochenschnitt muß sich das entsprechend ausgleichen.
Falsch:
Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer in Verkaufsstellen i. d. R. an mindestens zwei Samstagen pro Monat nicht beschäftigen. Die entsprechende Regelung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das BVerfG mit am 11.3.2015 veröffentlichtem Beschluss (v. 14.1.2015 – 1 BvR 931/12).