Darf man als Taxifahrer das Taxi auch privat nutzen?
Hallo meine lieben Freunde,
Meine Frage steht ja schon in der Überschrift. Also darf man als Taxifahrer das Taxi, das man für die Personenbeförderung nutzt mit nach Hause nehmen und privat nutzen oder muss man es nach der Arbeit wieder an die Taxizentrale oder wo man es eben her hat zurückgeben? Ich denke mal, dass man es nicht zur privaten Nutzung hat, weil das wäre einfach zu gut. :D
Danke für die Antworten meine lieben Freunde.
6 Antworten
Hallo mein lieber Freund!
Wenn du als Angestellter arbeitest, entscheidet das dein Chef. Aber im allgemeinen ist es so, dass ein Taxi das Geld verdienen will, 24 Stunden am Tag im Einsatz sein muss. Von daher ist es eigentlich so, dass wenn du deine Schicht fertig hast, der nächste Kollege den Wagen übernimmt. ;-)
Danke mein lieber Freund,
Sehr schöne nette Antwort. Hast dir einen Stern verdient. :-)
Die Frage ist leider zu oberflächlich gestellt, um eindeutig beantwortet werden zu können.
Da du von Taxizentrale oder wo man es eben her hat schreibst, gehört es einem anscheinend nicht. Da ist es logisch, dass der Chef entscheidet, ob es man privat damit fahren darf.
Nutzen im Sinne von Taxifahrten machen darf man es natürlich nicht. Sobald man das vorhat, fährt man nicht mehr privat. Leider geht aus deiner Frage auch nicht hervor, was du unter nutzen verstehst.
Privatfahrten sind Fahrten ohne Bezahlung. Die sind vom Gesetzgeber erlaubt, sofern das Taxischild abgenommen wird.
Nein. Du hast auch auf meine Nachfrage hin nicht erläutert, was du unter nutzen verstehst.
Das kann dir eigentlich nur dein Arbeitgeber beantworten ^^ Ist zwar eher weniger der Fall, aber wenn du nen sehr tolleranten Arbeitgeber hat wird er es evtl. zulassen
Wäre schon cool.
Ein Taxi verdient nur Geld wenn es fährt !
Wenn es rumsteht kostet es nur Geld.
Dementsprechend wird das Fahrzeug wohl 24 Std. eingesetzt damit es sich auch finanziert.
Also könntest es zwar theoretisch nutzen, aber so wie Du es Dir vorstellst kannst das knicken
Schade. ^^
Private Nutzung muss dann als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Stimmt.
Eigentlich ist sie sehr präzise gestellt.