Darf Ich eine Unterverteilung selbst verdrahten?

5 Antworten

Ich stimme meinen Vorredner zu. Im Eigenheim kann ich auf eigene Verantwortung alles selber machen.

Einen Fall vom VDE Kassel mit einem tödlichen Stromunfall  möchte ich hier erwähnen. Der Hauseigentümer hatte selbst in der Küche einen Herd angeschlossen und dabei eine der 3 Phasen fälschlicherweise auf das Gehäuse angeklemmt. Er ist mit den alten Farben der E-Installation offensichtlich durcheinander gekommen. Der Herd lief ordnungsgemäß eine Zeit lang auf nur 2 Phasen. Als er dann 1/2Jahr später die daneben stehende Waschmaschine reparieren wollte und in die Möbelnische einkroch und dabei mit dem Rücken den Herd berührte und dann eine geerdete Wasserleitung berührte, hat es ihn verspult. - Hausbrand und Stromschlag ist das maximale der Eigenverantwortung.

Was lernen wir daraus? Es hat seinen Grund, dass ein Elektriker heute 3,5J. eine Ausbildung machen muss.

Empfehlung: Auf Anweisung Leitung selber verlegen und das Anklemmen im Sicherungskasten dem Fachmann überlassen.

KaiDerKai 
Beitragsersteller
 08.07.2017, 14:21

Danke für deine Antwort. Naja Gesellenbrief als Elektriker hab ich. :D 

Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich!

Arbeiten an elektr. Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, sind nur zulässig mit Eintragung ins Installateurverzeichnis! Siehe: NAV § 13 Abs. 2

Doktorelektrik  13.07.2017, 17:44

Die Anlage ist noch nicht angeschlossen, wenn ich es richtig gelesen habe.

KaiDerKai 
Beitragsersteller
 08.07.2017, 14:17

Danke für deine schnelle Antwort.  Installateurverzeichnis? Was genau ist das? 

ProfDrDrStrom  08.07.2017, 15:40
@KaiDerKai

Das zuständige EVU führt ein Installateurverzeichnis, Voraussetzung zur Eintragung in das Installateurverzeichnis sind:

Gewerbeanmeldung

Eintragungsbestätigung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer.

Diverse Messgeräte (siehe 0100 - 600 und 701/ 702)

VDE Auswahl-Abo

Meisterbrief oder vergleichbarer Nachweis

und schon darf geschraubt werden...

solang du keine plombe öffnest kannst es selbst machen,bist dann aber für die sache haftbar wenn was falsch ist

Im Prinzip ja. Wenn allerdings etwas passiert, bist du als erster dran.

Du benötigst einen zugelassenen Meisterbetrieb, der dir das Ganze dann abnehmen muss. Sprich mit diesem und lass dir diese Arbeiten, zu denen du natürlich qualifiziert bist, "genehmigen".

Dazu unabdingbar ist die Prüfbarkeit - dokumentiere dann jeden wichtigen Zwischenschritt mit Fotos - später sieht man zu wenig, und niemand lässt sich darauf ein, "nur" eine ISO-Messung zu machen ohne zu sehen, ob Abstände eingehalten wurden, wie sauber du abisolierst, ob es gar blanke Leitungsstücke gibt, abgesägte ungeschützte Schienenstücke etc...

Unter diesen Voraussetzungen solltest du einen Betrieb finden können. Wenn du da angestellt wärst, würdest du eben solche Arbeiten auch ausführen - befugt.

An die Zweifler: ich habe mehrfach von "guten" Betrieben verzapfte lebensgefährliche und sogar offensichtliche Mängel selbst in Hauptverteilungen gesehen und erlebt. Da gebe ich auf Zertifikate und Zulassungen per se überhaupt gar nichts. Ohne wenn und aber.

"politische" Spitze persönlicher Erfahrungs-Art:

Ein TÜV, der eine "vergessene" Haupterdung in einem Eisenbahnbetrieb des Haupttrafos 630kVA nicht "sieht", einen falsch angeschlossenen Ü-Schutz nicht bemängelt, eine Verwechslung von PE und PEN nicht bemerkt - auch das sichtbar - und messbar - bei mehr als 40A Mantelstrom, (also bitte!!!!) - deshalb erlaube ich mir hier dieses harte Urteil. Der TÜV hatte der anfragenden großen Inst-Firma eine tadellos sichere Anlage bescheinigt. Gern kann ein entsprechender Vorgesetzter des TÜV (egal, welcher Verband) von mir zu diesem Fall Unterlagen einsehen. Und da wurden noch ganz andere dilettantische Pfusch-Arbeiten gemacht... Bauschaum und Asphalt verdecken nicht alle "Knicke" von 90 Grad auf nur 100mm bei 4x 240mm² Erdkabel, nicht wahr? Aber der TÜV sieht das nicht. Im Sockel der 150mm aufgeständerten Hauptverteilung (630kVA)...