Regenrinnen am Mietshaus reinigen?
Hallo liebe Community,
ich wohne zur Miete und mag meine Wohnung auch wirklich sehr. Obwohl der Vermieter das Objekt sehr vernachlässigt. Naja, jedenfalls hat das Haus nur EG, 1. OG und DG. Daher laufen die Regenrinnen direkt über meinen Fenstern her. Jetzt sind die Regenrinnen aber wohl richtig verdeckt. Denn an mehreren Stellen spitzt das Regenwasser in richtigen Wasserfällen da heraus. Abgeleitet wird da gar nichts mehr. Unglücklicherweise ist eine dieser Verstopfungen genau über meinem Schlafzimmerfenster und gestern Nacht hatten wir ein Unwetter. Die ganze Nacht hat ein Wasserfall gegen dieses Fenster getrommelt.
Wie oft sollte ein Vermieter diese Rinnen reinigen oder meinetwegen auch erneuern lassen?
6 Antworten
Der ganz normale Weg: Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und Androhung von Mietminderung, bei Ignoranz des Vermieters die Drohung umsetzen...
Allein schon aufgrund der erheblich gestörten Nachtruhe bei Regen. Der gerichtlich sehr häufig anerkannte Mietminderungsgrund "Nächtlicher Lärm" darf seine Ursachen durchaus auch außerhalb der Wohnung haben!
Dann könnte der Mieter im Wege der Ersatzvornahme handeln, wenn er es für nötig erachtet.
Allein schon aufgrund der erheblich gestörten Nachtruhe bei Regen
richtig manche Gerichte werden das leider genauso sehen auch wenns hirnrissig ist. denn wenn schon wegen pupsenden Nachbarn gemindert werden kann dann sicher auch wegen Regentropfen oder Donner.
http://www.hausverwaltungsblog.de/archiv/191-Zu-laut-gepupst-Mietminderung.php
Mietminderung möchte ich ja gar nicht. Finde ich in dem Fall auch albern, zumal es ja nicht jede Nacht regnet.
Es ist ganz einfach: Dem Vermieter den Mangel (verstopfte Dachrinne) anzeigen, Frist setzen (ganz wichtig!) max. zwei Wochen. Bei fruchtlosem Ablauf darfst du dann ohne weitere Ankündigung selbst eine Firma beauftragen und ab übernächstem Monat die Kosten mit der fälligen Miete aufrechnen. Zum Zweck des Beweises die Mangelanzeige per Einwurfeinschreiben! Du hast natürlich zunächst die Möglichkeit, dem Mieter telf. das Problem mitzuteilen. Wenn er aber doch nichts tut, dann s. o. handeln. Das ist der rechtlich abgesicherte Weg. Eine Mietminderung wäre zwar möglich, nur wird der Mangel damit nicht behoben.
Dem Vermieter mitteilen, dass die Regenrinnen verstopft sind und das Regenwasser nicht mehr abläuft und gegen Fassade/Fenster läuft. Die Reinigung ist in seinem Interesse, da ja die Hausfassade darunter leidet. Sich evtl. beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten lassen, wenn der Vermieter nichts unternimmt.
zumindest sollte er sich um reinigung bemühen, wenn sie verstopft sind wie in deinem falle. wende dich da evtl. auch an den mieterschutzbund, die werden dir helfen, falls er sich quer stellt.
Die regelmäßige Reinigung der Regenrinne zur Vermeidung des von Ihnen geschilderten Zustandes ist die Aufgabe des Vermieters; Ihre Aufgabe ist es dafür zu zahlen! Vernachlässigt der Veremiter seine Pflicht, so können Sie nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung diese Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters vornehmen lassen. Diese Kosten, mit denen Sie gegenüber dem Dachdecker in Vorlage treten müssen - sonst macht der nichts - können Sie später zu Aufrechnung mit den laufenden Mietzahlungen erklären, bis die Summe abgewohnt ist.
Ich muss für die Instandhaltung der Regenrinne aufkommen?!
Unsinn! Den Widerspruch in seiner Antwort hat der Schelm wohl selbst nicht bemerkt.
Der Mieter darf im Wege der Ersatzvornahme handeln, wenn er den Nachweis erbringt, dass von der verstopften Dachrinne eine Beeinträchtigung seiner Wohnung augehen könnte! So widersprüchlich ist da ganze nicht, wenn man es denn richtig interpretieren möchte!
Mietminderung? Weswegen? In der Wohnung herrscht doch keinerlei Mangel; - schließlich hat der Mieter doch nicht die Dachrinne als Mietbereich gemietet!?!