Regenrinnen am Mietshaus reinigen?

6 Antworten

Der ganz normale Weg: Schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und Androhung von Mietminderung, bei Ignoranz des Vermieters die Drohung umsetzen...

schelm1  11.05.2012, 09:47

Mietminderung? Weswegen? In der Wohnung herrscht doch keinerlei Mangel; - schließlich hat der Mieter doch nicht die Dachrinne als Mietbereich gemietet!?!

CockneyRebel  11.05.2012, 09:56
@schelm1

Allein schon aufgrund der erheblich gestörten Nachtruhe bei Regen. Der gerichtlich sehr häufig anerkannte Mietminderungsgrund "Nächtlicher Lärm" darf seine Ursachen durchaus auch außerhalb der Wohnung haben!

schelm1  11.05.2012, 10:12
@CockneyRebel

Dann könnte der Mieter im Wege der Ersatzvornahme handeln, wenn er es für nötig erachtet.

Danip2212 
Beitragsersteller
 11.05.2012, 10:46
@ProfDrHouse

Mietminderung möchte ich ja gar nicht. Finde ich in dem Fall auch albern, zumal es ja nicht jede Nacht regnet.

Es ist ganz einfach: Dem Vermieter den Mangel (verstopfte Dachrinne) anzeigen, Frist setzen (ganz wichtig!) max. zwei Wochen. Bei fruchtlosem Ablauf darfst du dann ohne weitere Ankündigung selbst eine Firma beauftragen und ab übernächstem Monat die Kosten mit der fälligen Miete aufrechnen. Zum Zweck des Beweises die Mangelanzeige per Einwurfeinschreiben! Du hast natürlich zunächst die Möglichkeit, dem Mieter telf. das Problem mitzuteilen. Wenn er aber doch nichts tut, dann s. o. handeln. Das ist der rechtlich abgesicherte Weg. Eine Mietminderung wäre zwar möglich, nur wird der Mangel damit nicht behoben.

Dem Vermieter mitteilen, dass die Regenrinnen verstopft sind und das Regenwasser nicht mehr abläuft und gegen Fassade/Fenster läuft. Die Reinigung ist in seinem Interesse, da ja die Hausfassade darunter leidet. Sich evtl. beim Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten lassen, wenn der Vermieter nichts unternimmt.

zumindest sollte er sich um reinigung bemühen, wenn sie verstopft sind wie in deinem falle. wende dich da evtl. auch an den mieterschutzbund, die werden dir helfen, falls er sich quer stellt.

Die regelmäßige Reinigung der Regenrinne zur Vermeidung des von Ihnen geschilderten Zustandes ist die Aufgabe des Vermieters; Ihre Aufgabe ist es dafür zu zahlen! Vernachlässigt der Veremiter seine Pflicht, so können Sie nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung diese Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters vornehmen lassen. Diese Kosten, mit denen Sie gegenüber dem Dachdecker in Vorlage treten müssen - sonst macht der nichts - können Sie später zu Aufrechnung mit den laufenden Mietzahlungen erklären, bis die Summe abgewohnt ist.

Danip2212 
Beitragsersteller
 11.05.2012, 10:01

Ich muss für die Instandhaltung der Regenrinne aufkommen?!

CockneyRebel  11.05.2012, 10:06
@Danip2212

Unsinn! Den Widerspruch in seiner Antwort hat der Schelm wohl selbst nicht bemerkt.

schelm1  11.05.2012, 10:10
@CockneyRebel

Der Mieter darf im Wege der Ersatzvornahme handeln, wenn er den Nachweis erbringt, dass von der verstopften Dachrinne eine Beeinträchtigung seiner Wohnung augehen könnte! So widersprüchlich ist da ganze nicht, wenn man es denn richtig interpretieren möchte!