Darf ich ein Preisnachlass verlangen?
Ich hatte am 19.01 etwas bei einen Online Shop Bestellt. Das sollte dann 11-12 Wochen zugestellt werden (wurde nicht eingehalten). Ende März hab ich die Seite angeschrieben, mir wurde dann gesagt das die Ware halt bei denn erst heute in 2 Wochen ankommen soll, also kann ich mit meiner Ware am "Anfang Mai" rechnen. Wenn ich Ende diesen Monats oder Anfang nächsten Monats meine Ware erhalte, kann ich dann ein Preisnachlass beantragen, weil ja bei mein Kaufvertrag von 19.01 stand 11-12 Wochen Zustellungs Dauer?
Dankeschön mal in voraus.
8 Antworten
Nein, einen Preisnachlass kannst Du nicht verlangen. Das ginge nur wenn die Ware irgendwie beschädigt ist.
Wenn überhaupt, dann könntest Du wegen "Nichterfüllung" vom Kaufvertrag zurück treten.
Ich habe mal nachgerechnet: Vom 19.01. an 12 Wochen: das wäre dann der 12.04. Im Moment befindest Du Dich also noch voll in der vorher abgemachten und von Dir bei der Bestellung akzeptierten Lieferzeit.
Von "wurde nicht eingehalten" kann also noch gar nicht die Rede sein weil die 12 Wochen noch gar nicht um sind.
Wenn sich die Lieferung dann um weitere 2 Wochen verschiebt, ist das noch im Rahmen des "Normalen". Das musst Du so hinnehmen.
Versuchen kannst Du es, aber darauf eingehen muss der Verkäufer nicht. Du kannst auch, wenn der Termin nicht eingehalten wird, nach einer Nachfrist-Setzung, vom Kaufvertrag zurücktreten und es muss Dir dein Geld zurück geben.
Du musst zunächst den Verkäufer Abmahnen (hört sich böse an, aber du musst Ihm am besten Schriftlich mitteilen, dass er dir deine Waren nicht innerhalb der angegebenen Lieferzeit gegeben hat, und dass du deine Lieferung jetzt haben möchtest).
Wenn der Verkäufer abgemahnt wurde und du trotzdem keine Lieferung erhältst hast du einen Anspruch auf:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- Ersatz des Verzögerungsschadens
Wenn dir durch den Verzug kosten entstanden sind kannst du diese beim Verkäufer einklagen.
Alternativ kannst du auf Kullanz von Verkäufer hoffen.
Wenn der Wert der gekauften Ware jedoch unter 50€ liegt wirst du nichts machen können.
Nein, Du kannst nur vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn der Verkäufer einsichtig ist kann er dir einen Rabatt gewähren, muß er aber nicht.
Traurig und Ärgerlich, aber ist so
Da wurde dir vermutlich kein Konkreter Tag versprochen sondern nur vorraussichtlich bis da und da hin gesagt.
Einen ANspruch auf Preisnachlass hast du nicht, eventuell kannst du vom Vertrag zurücktreten.