Fahrzeugbrief der Bank nicht aushändigen?

5 Antworten

Genau für solche Fälle gibt es normal im Finanzierungsvertrag die Klausel: Das Fahrzeug bleibt, bis zur vollständigen Tilgung der Finanzierung, Eigentum der Bank.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II stellt KEINEN Eigentumsnachweiß dar, hier wird immer auf den Vertrag verwiesen!


So ganz an den Haaren herbei gezogen ist die ganze Nummer nun nicht. Man hört und liest ja immer wieder mal das der, der den Brief hat, Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs ist. 

Ich schreibe sowohl Besitzer und Eigentümer, weil das völlig verschieden ist. Der Besitzer muß noch lange nicht der Eigentümer sein.

Egal, bei dem Brief hat der Kerl insofern recht das der bei einer Finanzierung, so sie denn erfolgreich war, niemals dem Kunden ausgehändigt wird. Er könnte mit dem Fahrzeug abhauen, und tun und lassen was er damit will. Verkaufen zum Beispiel. 

Was ist denn bitte daran mühseelig den Fahrzeugbrief anzufordern ?

Hi, ich brauch den Brief für........danke.....ist zu schwer ??

Selbstverständlich bekommt man den Brief für gewöhnlich nicht zusammen mit dem Fahrzeug.
Aber einzelnd ist und war das noch nie ein Problem.

Meine Fahrzeuge dürfen zum Beispiel garnicht vom Händler angemeldet werden, also bekomm ich die Briefe und wandere los.....
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht....oh doch es gibt eine...ein anderer Händler der mein Geld haben möchte :-D

Mittlerweile kennt mich eh jeder beim Händler und ich bekomme 1 Fahrzeug und die jeweiligen Briefe

Auf weitere Nachfrage wie er das meinen würde, sagte er dann das im Falle eines dann anfallenden Zahlungsrückstands die Bank den eigentlichen Pfand nicht mehr hat, und den dafür verantwortlichen in Regress nehmen würde

Den eigentlichen Pfand, nämlich das Fahrzeug, ist vertraglich im Kreditvertrag geregelt, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank bleibt.

Daran ändert sich auch nichts wenn die ZB Teil II nicht bei der Bank hinterlegt ist.

Die ZB Teil II ist zudem kein Eigentumsnachweis über das Fahrzeug.

in den neunen FZB steht eindeutig oben drin, dass der Inhaber des Briefes nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen ist.

Als ich meine Auto (BARZAHLUNG) gekauft hat, hat mir der Händler den Brief und Schein locker mitgegeben, damit ich das Auto schonmal zulassen kann. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Auto aber noch nicht bezahlt! Noch nicht mal angezahlt!!

Habe ich das richtig verstanden, Du hast bereits ein Motorrad finanziert und willst jetzt zusätzlich noch ein Auto (ebenfalls Finanzierung) oben drauf packen?

troublemaker200  01.10.2016, 07:34

Ok dann mach das

Loki1709 
Beitragsersteller
 01.10.2016, 02:34

Hallo,

ich weiß nicht wo das Problem liegt das man sich 2 Fahrzeuge finanziert...